Kurzzeitpflege | | Nr. 143/19
(TOP 16) Kurzzeitpflege sicherstellen
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
ob ein Kurzurlaub in den Ferien oder an Feiertagen oder einfach nur mal so -
Kurzzeitpflege ist für pflegende Angehörige oftmals die einzige Option einer zeitweiligen Entlastung von den großen Anstrengungen, die sie tagtäglich erbringen. Diese Personen leisten so erdenklich viel für Ihre Angehörigen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahl ist hoch. Höher als manch einer zu denken vermag. Nach Zahlen des Deutschen Zentrums für Altersfragen gibt es zwischen 3 und 5 Millionen Personen, die Angehörige zu Hause pflegen.
Es heißt dort weiter:
"Bis 2030 sind bis zu 3,5 Millionen Pflegebedürftige zu erwarten. Die für häusliche Pflege verfügbare Zahl von Angehörigen wird dagegen rückläufig sein."
Wir müssen uns nichts vormachen. Die Pflege ist das große Sorgenkind der Sozialpolitik. Das soll aber nicht heißen, dass wir als Politik nicht tagtäglich an Verbesserungen arbeiten. Das Ziel treibt uns. Und ich glaube auch, es treibt uns fraktionsübergreifend an!
Heute diskutieren wir über das spezielle Sorgenkind: Die „Kurzzeitpflege“.
Kurzzeitpflege kann entweder in Anspruch genommen werden, um einen vorzeitigen Wechsel in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden, oder als Kurzzeitpflegemöglichkeit in der Verhinderungspflege. Das kann der erwähnte Urlaub sein, Krankheit oder ein beruflicher Grund. Aber auch bei der Überbrückung einer Übergangszeit im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung und die Bewältigung von etwaigen Krisensituationen, in denen die bisherige häuslichen Pflege vorübergehend nicht machbar oder unzureichend ist.
Das übergeordnete Problem in diesem Bereich liegt in der Verfügbarkeit dieser Plätze. Der erforderliche Bedarf an solchen kann heute mitunter nicht gedeckt werden. Die Plätze sind rar! Und so ist es in einigen Landesteilen oft sehr schwierig, einen geeigneten und gewünschten Heim- und Pflegeplatz in der stationären Pflege und auch in der Kurzzeitpflege - lang- oder kurzfristig - zu finden. Entsprechende Wartelisten in den Einrichtungen sind keine Seltenheit.
Warum ist das so?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD.
Wir finden es gut und richtig, dass wir heute hier stehen und über die Probleme in der Kurzzeitpflege debattieren. Soweit herrscht Einigkeit. Wir sehen kein Problem in fehlenden Konzepten für wohnortnahe und bedarfsgerechte Angebote, sondern wir wollen die Rahmenbedingungen verbessern. Träger brauche eine verlässliche betriebswirtschaftliche Perspektive, und die müssen ermöglicht werden. Denn daran scheitert es immer noch viel zu oft.
Der Bund hat mit den Pflegestärkungsgesetzen seit 2015 oder dem Krankenhausstrukturgesetz (2016) erste Verbesserungen angestoßen. Zum Beispiel die Ausweitung der Leistungszeiten von 4 auf 6 Wochen, eine Anhebung der Erstattungshöhe auf 1612 Euro, oder eben den Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit.
Es liegen von unterschiedlichen Seiten verschiedene Vorschläge zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege vor. Wir müssen und wir wollen darüber weiter diskutieren, wie der steigende Bedarf künftig gedeckt und jede Art der Kurzzeitpflege gestärkt werden kann. Und dieser Weg führt auch über den Bund. Wir müssen uns bei unseren Parteifreunden in Berlin auch weiter dafür einsetzen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Wir beginnen mit unseren Beratungen im Ausschuss, deshalb beantrage ich beide Anträge in den Sozialausschuss zu überweisen.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel