Musikschulen | | Nr. 176/23
TOP 16: Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
als ich vor wenigen Tagen an der Seite einer älteren Dame in Lübeck das Glockenspiel des Heilig Geist Hospitals hörte, erkannte sie sofort die Melodie, lächelte und stimmte textsicher ein „Komm, lieber Mai und mache die Bäume wieder grün...“
Bei allen Einschränkungen, die das Alter sonst so mit sich brachte, sie hatte dieses alte Kinderleid textsicher auf den Lippen. Welch ein anrührender Moment!
„Jede Stimme zählt“, so die Überschrift eines Zeitungsartikels am vergangenen Sonntag. Damit war in diesem Fall nicht die anstehende Kommunalwahl gemeint, sondern vielmehr die Auseinandersetzung mit der positiven Wirkung von Gesang und Musik auf Körper, Geist und Seele in der Musiktherapie.
Singen, musizieren, lachen und tanzen gehören zu den Grundbedürfnissen, die Kinder frühkindlich prägen. Sie wirken ein Leben lang. Das erfordert passgenaue musikalische Angebote in der frühkindlichen, in der schulischen und beruflichen Ausbildung. Wir brauchen gut ausgebildete Musiklehrer als Musikvermittler, damit trotz digitaler und elektronischer Musikangebote die individuellen musikalischen Begabungen nicht verstummen.
Im christlichen Verständnis und im Kirchenjahr ist genau diese Woche nach dem Sonntag „Kantate“ ausdrücklich dem Singen gewidmet.
Der gesetzte Zeitpunkt für den vorliegenden Antrag für ein Musikschulfördergesetz könnte also kaum passender sein. Er bindet auch die Kirchenmusik mit ein.
Unsere Musikschulen im Land leisten eine hervorragende Arbeit. Sie sind unverzichtbar und tragen wesentlich zur kulturellen Bildung bei.
Die Musikschulen sind die musikalischen Grundversorger, bilden Nachwuchs heraus und sind wichtige Partner für Kooperationen. Im Zuge des demographischen Wandels und dem bereits bestehenden Mangel an Musiklehrkräften stehen sie vor großen Herausforderungen.
Unsere Musikschulen sind wichtige Partner für den Ganztag an Schulen. Sie brauchen verlässliche Strukturen, feste Qualitätsstandards und Planungssicherheit. Wir brauchen ein Musikschulfördergesetz!
Während der Jamaika Koalition haben wir bereits das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung (KMB) als einen Zusammenschluss aus fünf zentralen Einrichtungen der musikalischen Bildung in Schleswig-Holstein neu ins Leben gerufen, um die musikalische Bildung durch Kooperation, Vernetzung und Innovation zu stärken.
In dieser Legislaturperiode wird die Arbeit des Kompetenzzentrums evaluiert. Das mit dem Koalitionsvertrag zugesagte Musikschulfördergesetz für Schleswig-Holstein ist das nächste Etappenziel auf dem Weg hin zu einer deutlich verbesserten Kulturförderung im Land.
Die im Antrag des SSW formulierten Wünsche für die Kulturförderung sind zwar zu verstehen, aber deutlich weitreichender. Darüber sollten wir im Ausschuss ausführlicher beraten. Ich beantrage Ausschussüberweisung.
Aus Sicht der CDU schlage ich vor, dass wir hier und heute zunächst das Musikschulfördergesetz auf den Weg bringen und damit einen Schwerpunkt für die musikalische Bildung setzen, denn Musik, musizieren und musikalische Bildung sind gerade in Zeiten multipler Krisen unverzichtbar.
In der Pandemie war das Singen verstummt. Wir erinnern uns noch gut daran. Nicht jeder Chor hat dies überstanden. Manches muss mit viel Kraft neu belebt werden.
Musikalische Bildung erfordert Geduld, Durchhaltevermögen, die Bereitschaft zu Üben und oft einen langen Atem.
Ein Musikinstrument zu erlernen, muss bezahlbar sein und darf nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Elternhäuser scheitern.
Die Entscheidung, Musiklehrer zu werden, setzt in der Regel voraus, dass in der Kindheit und Jugend bereits musikalische Erfahrungen gesammelt wurden.
Musik ist eine Sprache, die jeder versteht. Musik verbindet. Das wollen wir fördern!
Ich sage: Ein Musikschulfördergesetz für Schleswig-Holstein. Das klingt gut. Ich bleibe dabei: Jede Stimme zählt und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel