Frauenhäuser | | Nr. 313/23
TOP 15: Bund beim Schutz von Frauen in der Plicht!
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Bundesländer in Deutschland die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf den Weg gebracht – wir werden Frauen und deren Kinder noch besser vor sexualisierter und häuslicher Gewalt schützen - Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, das wir alle gemeinsam bekämpfen müssen. Mittlerweile ist oder war jede dritte Frau davon betroffen.
Deswegen haben wir in Schleswig-Holstein ein umfassendes Schutz- und Hilfesystem für die betroffenen Frauen aufgebaut. Frauenhäuser und Frauenfachberatungsstellen helfen hier konkret und niederschwellig. Durch den Aufbau dieser Unterstützungseinrichtungen und dieser Unterstützungssysteme helfen Fachfrauen in akuten und oftmals lebensbedrohlichen Lagen. Deshalb ist es so wichtig, dass dieses Netz an Unterstützungsmaßnahmen eng und verzahnt geknüpft wird, damit betroffene Frauen auch die passgenaue und schnelle Hilfe finden, die sie brauchen.
Eine wichtige und erfolgreiche Unterstützung für unser Hilfesystem kommt aus dem Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen,“ das es seit dem 18. Februar 2020 gibt. Dieses Bundesprogramm ist ein Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Unterstützung und Umsetzung der „Istanbul-Konvention“, Die Bundesförderung gliedert sich auf in einen investiven und einen innovativen Strang. Bei beiden Förderprogrammen können Zuwendungen beantragt werden. Der investive Teil des Förderprogramms umfasst die Förderung von Baumaßnahmen zum modellhaften Ausbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für betroffene Frauen. Unser Land erhält aus diesem Programm insgesamt rund 4 Mio. Euro, auf die wir nicht verzichten können. Mit dieser Forderung sind wir nicht allein. Genau das fordert die GFMK der Bundesländer einstimmig vom Bund. Der aktuell verhängte Förderstopp lässt bei allen Bundesländern die Alarmglocken schrillen.
Dieses Programm muss über das Jahr 2024 hinaus vom Bund finanziert werden. In Kiel wird damit beispielsweise der Erweiterungsteil des Frauenhauses finanziert und in Itzehoe und in Halstenbek werden Schutzwohnungen hergerichtet. Es ist sehr bedauerlich, dass sich diese Forderung nicht im Oppositionsantrag wiederfindet.
Darüber hinaus bekräftigen wir heute den einstimmig gefassten Landtagsbeschluss vom 25. November 2022 mit der Drs. 20/451 (Stärkung der Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein vorantreiben).
Wir bekennen uns zu den Zielen:
Die Überführung der zusätzlichen Landesmittel für die Förderung der Frauenfacheinrichtungen aus dem Einzelplan 10 in der Höhe von 750.000 Euro. Diese Mittel gibt es jährlich seit acht Jahren. Zudem regen wir eine Prüfung auf Basis der aktuellen Bedarfe im FAG, die ohnehin im kommenden Jahr geplant ist, an. Außerdem werden wir nicht an der bestehenden Dynamisierung von 2,5% der Gesamtmittel für die Frauenfacheinrichtungen im Rahmen des FAG rütteln.
Aktuell steigt der Bedarf an Frauenhausplätzen, Zufluchtsorten und an benötigter Fachberatung kontinuierlich weiter an. Ein angekündigter Förderstopp würde für uns in Schleswig-Holstein bedeuten, dass wir auf fast 1 Mio. Euro jährlich verzichten müssten, zur Bekämpfung der Folgen von Gewalt gegen Frauen. Und das bei einer steigenden Tendenz der Partnerschaftsgewalt – Besonders erschreckend ist der Anstieg zum Vorjahr um fast 10%. Nach einer Umfrage von Plan International Deutschland e.V. sagen Männer zu einem Drittel, dass sie schon mal handgreiflich waren, um Frauen Respekt einzuflößen.
Das ist ein alarmierendes und schockierenden Signal, dass uns alle aufhorchen lassen muss.
Handeln wir weiterhin gemeinsam gegen Gewalt an Frauen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel