Ehrenamt | | Nr. 194/22
TOP 15 ff: Wir stehen fest an der Seite des Ehrenamtes
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
seit der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer haben das Ehrenamt und insbesondere der Katastrophenschutz einen neuen Stellenwert erhalten. Dies zeigt sich nicht nur im 10-Punkte-Plan der Landesregierung, den wir in dieser Legislatur ambitioniert umsetzen werden, sondern auch in unserem schwarz-grünen Koalitionsvertrag.
Jedoch ist Katastrophenschutz nur ein Wort, welches von unseren Helferinnen und Helfern auf allen Ebenen tagtäglich mit Inhalt gefüllt werden muss. Dies hat sich insbesondere im vergangenen Sommer im Ahrtal und in vielen weiteren Gegenden von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gezeigt. Aus Schleswig-Holstein waren über 1 000 Kräfte des Katastrophenschutzes an zwei Einsatzkontingenten mit über 700 Einsatzkräften pro Kontingent beteiligt. In dieser Zeit wurden unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte mit einer besonderen körperlichen Belastung und einer gänzlich unbekannten Situation konfrontiert und haben dies beeindruckend gemeistert.
Ein solcher Einsatz endet nicht mit der Ankunft in Schleswig-Holstein, sondern begleitet die Helferinnen und Helfer noch für eine lange Zeit. Um einen derartigen Einsatz zu würdigen und unseren Einsatzkräften einen symbolischen Abschluss zu ermöglichen, ist die Verleihung eines Ehrenzeichens von enormem Gewicht.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung die Helferinnen und Helfer und ihre wertvolle Arbeit im Rahmen des Helferfestes in Neumünster gewürdigt. Eine formale Ehrung mit Urkunde und Orden fand seitens des Landes Schleswig-Holstein jedoch noch nicht statt und dies aus gutem Grunde.
Meine Damen und Herren,
üblicherweise erfolgt die Ehrung durch die Bundesländer, in denen die Hilfe erbracht worden ist. So wurde die Bandschnalle „Elbeflut 2002“ oder die Medaille „Sturmflut 1962“ durch das Land Schleswig-Holstein gestiftet und an die Helferinnen und Helfer verliehen.
Nordrhein-Westfalen hat bereits im Februar diesen Jahres die Helferinnen und Helfer mit der „Feuerwehr- und Katastrophenschutz Einsatzmedaille“ geehrt. In Rheinland-Pfalz ist dieses zum Unmut vieler Helferinnen und Helfer noch nicht erfolgt. Warum? Darüber mag man spekulieren. Die CDU ist an der dortigen Landesregierung jedenfalls nicht beteiligt. Aber ich bin mir sicher unsere Innenministerin wird diese Landtagsdebatte zum Anlass nehmen und in Rheinland-Pfalz nachfragen, wann mit einer Ehrung zu rechnen sei.
Im Ergebnis ist der Antrag der FDP also nicht zielführend uns sollte daher auch abgelehnt werden.
Meine Damen und Herren,
dieser Tagesordnungspunkt umfasst noch weitere Anträge zur Stärkung des Ehrenamtes und der Freiwilligen Dienste. Die FDP will, dass ein Pflichtdienst grundsätzlich ausgeschlossen wird. Das kann man fordern, aber ob ein solcher grundsätzlicher Ausschluss sinnvoll ist, sei, allein mit Blick auf die Wehrpflicht, dahingestellt. Gleichwohl sind wir uns einig: Freiwilligkeit ist immer besser als Zwang. Deshalb setzen wir uns mit unseren Äntrage für eine Stärkung der freiwilligen Dienste ein. Gerade junge Menschen wollen sich auf vielfältige Art und Weise für unsere Gesellschaft engagieren und stehen gleichzeitig häufig vor finanziellen Herausforderungen. Aber finanzielle Gründe dürfen kein Hemmnis sein, ein Ehrenamt auszuführen. Deshalb wollen auf Bundesebene mehr finanzielle Unterstützung für Freiwilligendienstleistende erwirken, die nicht mehr bei ihrer Familie leben. Dies kann zum Beispiel durch eine Unterstützung für die Miete oder eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag erfolgen. Aber ein günstiges ÖPNV-Ticket kann hier sicherlich weiterhelfen.
Neben einer unmittelbaren finanziellen Unterstützung spielt das Steuerrecht aber auch eine wichtige Rolle und dort setzt unser zweiter Antrag. Wir wollen Entschädigungen für Ehrenamtliche signifikant höher steuerfrei stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze nicht erreicht haben, wollen wir begünstigen, indem wir uns dafür auf Bundesebene einsetzen, dass die Hinzuverdienstgrenze für Entschädigungen aus dem Ehrenamt für diese Gruppe nicht mehr gilt. Eine solche Regelung soll ebenfalls auf die Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente anwendbar sein.
Meine Damen und Herren,
ehrenamtliches Engagement ist das Band, das unsere Gesellschaft zusammenhält. Dieses Band müssen wir stärken. All die Leistungen, die von den Ehrenamtlichen erbracht werden, ließen sich hauptamtlich nicht bezahlen. Deshalb gilt unser Dank, unsere Anerkennung und unsere Wertschätzung allen Ehrenamtsträgern. Wir stehen an der Seite des Ehrenamts und wollen steuerliche, finanzielle und strukturelle Erleichterungen vorantreiben und daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren Anträgen.
Vielen Dank.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel