Terrorismus | | Nr. 106/19
(TOP 15) Jeden Terror konsequent bekämpfen
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
als erstes vielen Dank an unseren Innenminister für seinen Bericht. Manches ist uns ja schon im Innen- und Rechtsausschuss berichtet worden, zuletzt die Festnahmen in Dithmarschen im Januar dieses Jahres.
Deutlich wird aus dem Bericht, dass die terroristische Bedrohung der Bundesrepublik und auch Schleswig-Holsteins unverändert hoch ist und durch die Rückkehr von ehemaligen IS Kämpfern noch steigen kann. Deshalb müssen unsere Sicherheitsbehörden weiterhin hoch achtsam sein. Und es ist unsere Aufgabe, sie mit Personal und Material so auszustatten, dass sie diese Aufgabe auch bewältigen können.
Darüber hinaus müssen wir uns auch immer wieder fragen, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen oder ob es im Zeichen von sich ändernden und neuen Herausforderungen auch neue Instrumente und Eingriffsmöglichkeiten geben muss.
Nicht nur der religiöse, islamistische Terror fordert unseren Staat heraus. Auch politischer Terrorismus von rechts und von links fordert unsere Behörden und unsere Gesellschaft insgesamt heraus. Der G20-Gipfel in Hamburg hat nachdrücklich gezeigt, wie wichtig die innere Sicherheit für unseren Staat ist. Sie ist die Grundlage für ein zivilisiertes, gewaltfreies Zusammenleben. Und deshalb kann und darf Gewalt nur von Seiten des Staates ausgeübt werden und von sonst niemandem.
Wer mit Gewalt gegen Sachen, gegen Menschen, versucht religiöse oder politische Ideen durchzusetzen, übt Terror aus. Und deshalb gilt es, jeden Terror konsequent zu bekämpfen. Denn unsere Bevölkerung hat einen Anspruch darauf, in Frieden und frei von Angst und Schrecken zu leben.
Dabei wissen wir auch, dass es in einer freien Gesellschaft eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben kann.
Aber wir müssen den Anspruch haben, alles Menschenmögliche zu tun, um Terror zu verhindern. Der Fall Amri hat gezeigt, dass wir auf dem Weg dahin noch Luft nach oben haben. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern untereinander aber auch mit dem Bund erscheint Optimierungen zugänglich zu sein.
Und zum Schluss: Wer bei uns offiziell Schutz sucht, tatsächlich sich aber als Gefährder herausstellt, bei dem also Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 100a StPO) begehen wird, der hat seinen Schutzanspruch bei uns verwirkt.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel