Inklusion | | Nr. 67/24
TOP 15+41: Dolmetscherleistungen für Gebärdensprache im Arbeitsleben sicher stellen
Es gilt das gesprochenen Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Tagesordnungspunkt vereint zwei wesentliche Anliegen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere im Arbeitsleben und den Tätigkeitsbericht unserer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Michaela Pries.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um meinen Dank für den Tätigkeitsbericht sowie das hohe Engagement von Frau Pries und ihrem engagierten Team auszusprechen. Der Bericht dokumentiert nicht nur einen Großteil der Arbeit des Vorgängers, Ulrich Hase, sondern setzt auch Schwerpunkte auf erfolgte krisenhafte Ereignisse wie die Corona-Pandemie, Klimawandel und Überschwemmungen.
Dieser Bericht macht deutlich, dass Schleswig-Holstein vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist. Darüber hinaus sieht die Landesbeauftragte Handlungserfordernisse, insbesondere in der Differenzierung zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeeinrichtungen sowie in der Berücksichtigung von barrierefreier Kommunikation und Information.
Ein wesentlicher Aspekt, den ich betonen möchte, ist die zentrale Rolle der Partizipation für die gesellschaftliche Teilhabe. Ein Handlungsbedarf ergibt sich aus der Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Bedarfe von Frauen mit Behinderungen. Sie sind zwei- bis dreimal häufiger von Gewalt betroffen, was die Notwendigkeit unterstreicht, ihre Bedürfnisse in den Fokus zu rücken, um geschlechtsspezifische Gewalt abzubauen und Frauen zu stärken.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung von Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB). Die Unterstützung des geplanten MZEB am UKSH in Lübeck ist ein wesentlicher Schritt, um die medizinische Versorgung zugänglicher zu machen.
Das zweite Anliegen in dieser verbundenen Debatte ist die Frage der Bildungsangebote und Verfügbarkeit von Gebärdensprachdolmetschenden in Schleswig-Holstein. Hierzu bitten wir, die Landesregierung zu prüfen, ob es aktuell realistisch ist, durch ein finanzierbares Bildungsangebot in Schleswig-Holstein zusätzliche Kapazitäten an qualifizierten Gebärdensprachdolmetschenden zu schaffen.
Hierbei sollen auch Kooperationen mit Hochschulen außerhalb Schleswig-Holsteins erwogen werden, trotz des Bachelorstudiengangs in Hörakustik an der Technischen Hochschule in Lübeck.
In Schleswig-Holstein haben wir bereits bedeutsame Schritte unternommen, um die Situation für Menschen mit Hörbehinderungen zu verbessern. Ein Beispiel ist die Anpassung der Integrationsrichtlinie: Aufhebung des Vorrangs von Online-Dolmetscherleistungen und Erweiterung der Reisekostenvergütung um eine Fahrzeitpauschale.
Unsere Vergütungsstruktur, die einen pauschalen Satz für Übersetzungsleistungen neben einer gestaffelten Reisekostenvergütung vorsieht, ist ein weiterer Schritt, um einen angemessenen Ausgleich für die unverzichtbare Arbeit der Gebärdensprachdolmetschenden zu schaffen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass nicht alle Menschen mit Hörbeeinträchtigungen auf Gebärdensprachdolmetschende angewiesen sind. Viele profitieren von technologischen Lösungen oder nutzen digitale Hilfsmittel, die Kommunikation und Informationszugang erleichtern.
Uns ist die gestiegene Nachfrage nach Dolmetscherdiensten bei begrenzten Kapazitäten bewusst und wir bemühen uns, mit genannten Maßnahmen, die Versorgungslücken zu schließen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel