Reichsbürger | | Nr. 422/18
(TOP 14) Wer sich der staatlichen Ordnung widersetzt, muss mit Konsequenzen rechnen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Wir beraten über die Antwort der Regierung zu den sog. „Reichsbürgern“.
Nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden handelt es sich dabei um Personen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland - unter Berufung auf das Deutsche Reich - bestreiten, deren Rechtssystem ablehnen und die Legitimation der gewählten Repräsentanten verneinen. Deshalb ist zu befürchten, dass sie bewusst und vorsätzlich gegen die, von ihnen abgelehnte, Rechtsordnung verstoßen.
Die Frage, ob das Deutsche Reich nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht untergegangen ist, ist über Jahrzehnte unterschiedlich diskutiert worden. Die alte, westdeutsche Bundesrepublik hat sich dabei auf eine Teilidentität berufen, auch wenn die Hoheitsgewalt für Deutschland als Ganzes bei den 4 alliierten Siegermächten lag. Das ist auch so vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden.
Nach dem Beitritt der ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik und dem Abschluss des 2+4 Vertrages, ging die DDR als Völkerrechtssubjekt unter, die Bundesrepublik besteht weiter, subjektidentisch mit dem Deutschen Reich.
Aber diese staats-, verfassungs- und völkerrechtliche Betrachtung ist ja nicht das wesentliche Thema für die Personen, über die wir reden. Für sie ist die Ablehnung der staatlichen Gewalt das zentrale Anliegen. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir uns, kann sich der Bund und die Länder nicht gefallen lassen.
Nun kann man diese Leute natürlich als das bezeichnen, was sie sind: es sind Spinner!
Aber für unsere Behörden, insbesondere den Verfassungsschutz ist das Thema damit nicht beendet. Natürlich muss diese Szene beobachtet werden und natürlich müssen die Gefahren, die sich in diesem Bereich ergeben analysiert und bekämpft werden.
Hilfreich ist dabei, dass die Reichsbürger mit einem gewissen Sendungsbewusstsein versehen sind und sich bei allen möglichen Kontakten mit den Behörden offenbaren, sich also aus freien Stücken, offensiv zu ihrer Haltung bekennen, z.B., wenn sie ihren Personalausweis abgeben.
Zahlenmäßig hat sich die Szene seit Beginn der Beobachtung 2015 durchaus entwickelt. Zu Beginn waren 24, nun sind zum 30.09.2018 insgesamt 288 Personen als Reichsbürger identifiziert, 30 weitere sind Verdachtsfälle.
12 davon haben Bezüge in das rechtsextremistische Spektrum, das sind in S-H also rund 4,2%, in der Bundesrepublik sind es im Durchschnitt 5,3%.
Legt man diese Zahlen zugrunde, bin ich mir nicht sicher, ob eine so kleine Gruppe wirklich die Aufmerksamkeit einer parlamentarischen Debatte in so hervorgehobener Stellung verdient hat.
Sehr wohl verdient hat sich die Gruppe aber die Aufmerksamkeit unserer Sicherheitsbehörden. Die Antwort der Landesregierung schätzt das Gefährdungspotential der Szene immerhin als latent hoch ein, auch wenn aktuell kein Reichsbürger als Gefährder oder „relevante Person“ eingestuft wird.
Meine Damen und Herren!
Unsere Behörden sind an Gesetz und Recht gebunden. Deshalb ist ihre Erkenntnisfähigkeit bezüglich der Frage, ob Reichsbürger im öffentlichen Dienst oder in sozialen Berufen arbeiten, begrenzt. Nur im konkreten, im begründeten Einzelfall darf es nach dem SGB X oder dem Landesbeamtengesetz zu Anfragen bei der DRV oder der personalaktenführenden Dienststelle kommen. Ein systematischer, standardisierter Abgleich ist dagegen nicht zulässig.
Also: Ob gegenüber Rechts- oder Linksextremisten, ob gegenüber Salafisten oder Reichsbürgern gehandelt werden muss, die Eingriffsermächtigungen sind die gleichen. Und deshalb gilt es natürlich gerade bei neuen Bedrohungen immer wieder zu prüfen, ob das bisherige gesetzliche Instrumentarium ausreicht. Viel wichtiger ist aber die sachliche und personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Denn die schönste Eingriffsgrundlage nützt nichts, wenn niemand da ist, der sie anwenden kann.
Und deshalb ist es natürlich richtig – und wichtig -, dass Jamaika Justiz und Polizei, aber auch den Verfassungsschutz personell und sachlich verstärkt.
Ich möchte zum Schluss unmissverständlich klarstellen: Es ist völlig egal, wie sich Einzelne oder Gruppen versuchen zu rechtfertigen: Wer sich der staatlichen Ordnung widersetzt, der kann sich drauf verlassen, dass wir – auch mit allen Mitteln des staatliche Gewaltmonopols - Recht und Gesetz durchsetzen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel