Schuldenbremse | | Nr. 64/24
TOP 14 + 29: Die Schuldenbremse muss bleiben!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 15. November 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil gefällt und den zweiten Nachtragshaushalt des Jahres 2021 des Bundes für verfassungswidrig erklärt.
Begründung: Die Bundesregierung hat gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verstoßen und klar Verfassungsbruch begangen. Direkt danach kam wieder die Debatte hoch: Was macht man mit der Schuldenbremse?
Abschaffung, Lockerung oder Beibehaltung? Die heute vorliegenden Anträge der Opposition haben vor allem zwei Dinge gemeinsam. Alle drei Anträge wollen die jetzige Verschuldungsregel verändern und lockern! Aber was mich wirklich irritiert: Kein einziger Antrag geht auf das ein, was eine unmittelbare Folge einer lockeren Verschuldungsregel nach sich zieht. Nämlich die weitere Belastung mit Zinsen. Der Begriff Zinsen kommt in keinen Antrag vor. Aufgenommene Kredite wird es aber nicht zum Nulltarif geben und die Zinsen sind in den letzten Jahren erheblich und auch rasant gestiegen. Es kann doch nicht sein, dass keiner auf dieses Thema eingeht.
Bereits in der vorgestellten Finanzplanung kann man klar nachlesen, welche Probleme uns die Zinslasten machen:
Die Zinsen steigen von rund 480 Millionen Euro in 2023 auf über 1.119 Millionen Euro im Jahr 2032 und tragen daher maßgeblich zum Handlungsbedarf also zur Haushaltslücke bei. Der Verschuldungsstand liegt derzeit bei über 31 Milliarden Euro. Seit 1970 bis 2023 wurde dieser Betrag aufgebaut. Im gleichen Zeitraum wurden 30,4 Milliarden Euro eigenfinanzierte Investitionen getätigt. Und wissen Sie wie viele Zinsen von 1970 bis 2023 gezahlt worden sind: 31,7 Milliarden Euro. Und trotzdem gibt es nach wie vor einen erheblichen Investitionsstau. Das zeigt doch, dass Kredite keine Lösung sein können, insbesondere weil in den Jahrzehnten bis zur Einführung der Schuldenbremse Investitionen über Kredite finanziert wurden, um mehr Mittel für konsumtive Gegenwartsausgaben zur Verfügung zu haben.
Nur in Notlagen und die haben wir mit Corona, den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Sturmflut gehabt, können Kredite aufgenommen werden, weil dann die notwendigen Ausgaben nicht aus dem laufenden Haushalt finanzierbar sind.
Aber jetzt daraus zu schließen, wir lockern die Verschuldungsregel, kann nicht richtig sein. Denn die Schuldenbremse soll verhindern, dass öffentliche Ausgaben aus dem Ruder laufen und die Rückzahlung der Schulden kommenden Generationen aufgebürdet wird. Nochmal zur Erinnerung: von 1970 bis 2023 wurden über 31 Milliarden Euro Kredite aufgebaut und die erstmalige planbare Tilgung erfolgt im Jahr 2024!
Es gibt derzeit viele Vorschläge, die Schuldenbremse zu reformieren. Auch die Wissenschaft sieht das Thema unterschiedlich. So will der Sachverständigenrat zusätzliche Spielräume nutzen und gleichzeitig Strukturreformen auf den Weg bringen.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plädiert für eine „Goldene Regel Plus“, die vorsieht, dass kreditfinanzierte Nettoinvestitionen des Staates nicht auf die Kreditobergrenze der Schuldenbremse anzurechnen sind. Dieser Vorschlag erfordert es, genau zu definieren, was überhaupt Investitionen sind. Wenn es nach der SPD geht, ist wohl jede Ausgabe eine Investition. Als kurzfristige Reformoption wird ein Transformationsfonds vorgeschlagen, der auf zukunftsorientierte Infrastrukturausgaben fokussiert sein soll. So einen Antrag haben wir hier bereits diskutiert.
Zukunftsinvestitionen ist so ein Begriff, der in diesem Zuge oft genannt wird. Aber ist das wirklich gemeint? Oder Möchten vor allem SPD und SSW nicht doch eher Gegenwartsausgaben finanzieren. Aussagen, im Rahmen der Kita-Debatte: „Es kostet, was es kostet“ und die Lösung ist die Lockerung der Schuldenbremse, zeigt doch, dass die Opposition laufende konsumtive Ausgaben mit Schulden finanzieren möchte. Das ist unseriös und in keiner Weise generationengerecht!“
Kredite dürfen meines Erachtens nur aufgenommen werden, wenn zukünftigen Generation auch von dieser Investition profitieren können, alles andere ist nicht generationengerecht.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass der begrenzte Faktor für Investitionen vor allem die Fachkräfte sind. Geplante Investitionen, die nicht umgesetzt werden, scheitern oft an fehlenden Planern, an fehlenden Fachkräften und an erheblicher Bürokratie. Hier muss konkret angesetzt werden, was die Landesregierung auch tut. Wenn man Haushaltsdefizite, Verschuldungsquoten sowie Zinslasten begrenzen und das Wirtschaftswachstum stärken möchte, dann muss an einer wirksamen Schuldenbremse festgehalten werden. Wir können das Thema gerne im Finanzausschuss diskutieren.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel