Kultur | | Nr. 520/16
TOP 13 und 37 - In der Kulturpolitik gibt es noch viel zu tun
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre beiden Berichten. Ich möchte an dieser Stelle bestätigen, dass Fortschritte im Bereich der Kultur, insbesondere deren Wertschätzung und Bedeutung für alle gesellschaftlichen Bereiche erkennbar sind. Allerdings muss auch eine kritische Betrachtung erlaubt sein und hier erwähnt werden.
Meinen Vorsatz, das Thema am Kulturbericht 2013 – 2016 abzuarbeiten, musste ich schnell aufgeben. Dieses Thema ist zu vielfältig, sodass ich mich auf einzelne Punkte konzentrieren muss. Die beiden Berichte zitieren den Kulturdialog und die daraus entwickelten Kulturperspektiven und so wiederhole ich meine Bemerkungen bei dessen abschließender Beratung hier im Landtag:
Gegenüber der Erarbeitung in den Arbeits- und der Lenkungsgruppe sind die Kulturperspektiven insbesondere durch die Kabinettsberatungen sehr weichgespült worden, die Hürden lagen nicht besonders hoch.
Zum Thema Erhalt des Kulturellen Erbes stellen Sie das Denkmalschutzgesetz an erste Stelle. Im Schnellverfahren wurden bisherige einfache Denkmale in die jetzt einzige Kategorie „Denkmale“ aufgewertet.
Bereits jetzt bewahrheitet sich unsere Befürchtung. Viele Eigentümer eines vorherigen einfachen Denkmals sind mit der Höherstufung ihrer Immobilie überfordert und das betrifft nicht nur herausragende Denkmale, sondern eben auch diejenigen Eigentümer, deren Immobilie aus Gründen der einheitlichen Straßenansicht unter Schutz gestellt waren und heute nicht mal ein Dachflächenfenster auf der Gebäuderückseite einbauen dürfen. Darüber hinaus betrifft es auch die Ortsentwicklungen, die durch die Aufwertung eines einzelnen Denkmals erschwert werden.
Die Vervielfachung des Haushalts-Ansatzes – auf das Thema Finanzen komme ich noch zu sprechen – kritisiere ich von der Höhe her nicht. Was ich allerdings kritisiere, ist die darin beinhaltete Querfinanzierung für institutionelle und wissenschaftliche Begleitungen. Was nützen diese, wenn die örtliche Umsetzung nicht begleitet wird. Dort handeln weit überwiegend ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, größtenteils die Nachfolgegeneration der damaligen Leidtragenden. Sie benötigen aber Unterstützung gerade in der Pflege, in dem Erhalt der Stätten und deren Präsentation zum Beispiel durch überschaubaren Personaleinsatz für die Öffnungszeiten.
Ich verkenne nicht die gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen für den gesamten Bereich der Kultur, aber es reicht nicht aus, punktuell das Theoretische zu fördern und das Pragmatische den örtlich Verantwortlichen zu überlassen.
Und beispielhaft für weitere Punkte des Konzeptes nehme ich die bereitgestellten 10.000 Euro für Schülerbesuche zum Anlass, auf die Querschnittsaufgabe der Kultur hinzuweisen. Ihr Bemühen, Frau Ministerin Spoorendonk, will ich anerkennen, die Unterstützung der Ministerien für Bildung und auch für Soziales fehlt in diversen Bereichen.
Ich erinnere an unseren Antrag, Kreisfachberater für Kultur zu schaffen, der im Landtag abgelehnt wurde. Das hätte zumindest ein Einstieg in die Bereitstellung von Lehrerstunden zur Vertiefung des Themas in den Schulen sein und die Organisation der Besuche deutlich verbessern können.
Zum Thema der Erinnerungsstätten gehört - wie immer man auch dazu stehen mag – auch die Neulandhalle.
Im Koalitionsvertrag noch verklausuliert unter dem Stichwort der Einwerbung von Bundesmitteln erwähnt, wurde von Ihnen hier im Landtag am 19.03.2014 angekündigt, das Konzept fortzuentwickeln. Es gibt mittlerweile eine Vereinbarung mit der Nordkirche, deren finanzielle Zuwendungen zum Erhalt des kulturellen Erbes Sie gern vereinnahmen. Seit Ablehnung der Bundesförderung, hören wir von Ihnen kein Wort zum damaligen Hauptthema und Anlass dieser Vereinbarung.
Beim schriftlichen Bericht zum Thema „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ will ich anknüpfen an meine vorangegangenen Ausführungen zur Gemeinschaftsaufgabe verschiedener Ministerien. Es reicht nicht aus, Titel und Schilder mit der Aufschrift Kultur-Schule oder Kultur-KiTa zu verleihen. Der Bericht zeigt, dass die wesentlichen Initiativen von der Kultur ausgehen, nicht von den Schulen. Im Übrigen kann jede zukünftige Landesregierung nur darauf hoffen, dass die Zuwendungen der Mercator-Stiftung über das Jahr 2017 hinaus fortgesetzt werden, um die sinnvollen Programme mit mehr Leben zu füllen.
Aus dem Kapitel „Kulturförderung und kulturelle Infrastruktur“ spreche ich das Bibliotheksgesetz an. Es ist und bleibt eine reine Status-Festschreibung. Darüber können auch eine befristete Dynamisierung und ein Büchereipreis nicht hinwegtäuschen. Der Kollege Dr. Stegner hat heute Vormittag ja fast euphorisch über die Leistungen in Sachen Konnexität referiert. Beim Bibliotheksgesetz haben Ihnen Kraft und Mut gefehlt.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie verweisen auf eine 20 prozentige Steigerung im Kulturhaushalt. Das ist rechnerisch richtig. Wenn wir zwischenzeitliche zusätzliche Aufgaben – Stichwort Integration – und allgemeine Kostensteigerungen herausrechnen, dann haben Sie die schmerzhaften Kürzungen der Jahre 2011/2012 in der Summe zurückgenommen. Das ist anerkennenswert. Ich werde aber auch nicht auf die Feststellung verzichten, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen nie damit konfrontiert waren, mit weniger Geld auskommen zu müssen.
Den Ausblick, Frau Ministerin, haben Sie auf einer von 64 Seiten sehr kurzgehalten.
Würden wir an jedem Punkt der Kulturperspektiven, der zu 100 Prozent erfüllt ist, einen Haken machen, blieben die überwiegenden Punkte offen. Insofern bleibt noch vieles zu tun. Ich danke für die Berichte im Sinne eines Status, der uns an eine weitere Aufgabenfülle erinnert. Mein Dank gilt vor allem unseren Kulturschaffenden, -förderern und -unterstützern, die diesen Prozess so engagiert begleiten.
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Max Schmachtenberg
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