Baubranche | | Nr. 240/21
TOP 13+56: Freies Unternehmertum bietet Chancen und Risiken zugleich
Zum Antrag der AfD, die Kostensteigerung in der Baubranche durch Landesmittel zu übernehmen, sagte unser wirtschaftspolitischer Sprecher Lukas Kilian:
„Ein Blick ins Vertragsrecht hilft bei der Bewertung des Antrages der AfD. Bei Verträgen, in denen ein Festpreis vereinbart wurde, gilt auch dieser feste Preis. Dies ermöglicht dem Bauunternehmer die Chance bei niedrigen Preisen für Baustoffe einen größeren Gewinn zu erzielen. Gleitzeitig muss der Unternehmer das Risiko tragen, bei gestiegenen Kosten womöglich entstehende Verluste hinzunehmen. Eine Alternative zum Festpreis bietet eine Preisgleitklausel, bei der sich der Endpreis an die Preisentwicklung der Baustoffe anpasst. Mit welchem Modell ein Vertrag ausgestaltet ist, obliegt gem. der Vertragsfreiheit dem Unternehmer und dem Kunden. Der Antrag der AfD legt die Axt an die Vertragsfreiheit sowie an den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft.
Die erlebte Preissteigerung für Holz war nicht vorhersehbar. Allerdings bietet sich auch hier ein Blick in die Verträge an. So bietet unser Vertragsrecht die Möglichkeit Vertragsanpassungen herbeizuführen, wenn die Geschäftsgrundlage durch extreme Preissteigerungen entfallen ist. Ansonsten muss der Unternehmer das selbst gesetzte Risiko tragen.
Ein Ausgleich dieser Kostensteigerung durch Landesmittel wäre durch und durch systemwidrig. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der AfD ab.“
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Max Schmachtenberg
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