Bildung | | Nr. 523/16
TOP 12 - Das Hamburger Modell lässt sich nicht 1:1 übertragen
Es gilt das gesprochene Wort
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Die Berufliche Bildung hat es verdient, dass wir uns mit der Einrichtung eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung beschäftigen. Die Diskussion darüber führen wir schon seit einiger Zeit und wir sind uns in dem Ziel, ein SHIBB in Schleswig-Holstein aufzubauen, weitestgehend einig.
Ich freue mich, dass auch die Ministerin, nachdem sie am Anfang noch etwas zögerlich war, jetzt diesen Weg gehen möchte.
Allerdings sind noch einige Fragen zu klären. Welche Aufgaben soll das SHIBB übernehmen? Es geht dabei um die Unterstützung der Beruflichen Schulen und der Regionalen Berufsbildungszentren. Die Fragen der Lehrerversorgung sowie der Lehreraus- und -fortbildung. Hier müssen auch die Hochschulen mit einbezogen werden. Die Qualitätsentwicklung in der beruflichen Bildung muss eine zentrale Rolle spielen. Ebenso wie die Sicherung des Fachkräftebedarfes und die außerschulische Berufliche Bildung.
Um sich hier auf den Weg zu machen, ist der vorliegende Antrag ein richtiger erster Schritt, den wir auch unterstützen werden. Zunächst soll erst mal ein Fahrplan festgelegt, dann das rechtliche Gerüst geprüft werden. Wobei es bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu erheblichen Schwierigkeiten kommen könnte, darauf hat ja bereits das vorliegende Gutachten hingewiesen. Sich dieser Option aber nicht von Anfang zu verschließen, tragen wir mit.
Es ist gut und richtig, dass bei der Erarbeitung der Organisationsstruktur jetzt auch die Beruflichen Schulen mit eingebunden werden.
Ein Kuratorium auf den Weg zu bringen, findet ebenfalls unsere Zustimmung. Wobei ich an dieser Stelle eines nochmal deutlich machen möchte: auch wenn wir unseren Änderungsantrag zurückgezogen haben, darf die Diskussion um die Zusammensetzung des Kuratoriums nicht beendet sein. Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass die Beruflichen Schulen mit Stimmrecht in diesem Gremium vertreten sein müssen.
Schließlich sind sie die Experten und diejenigen, die am meisten von der Errichtung eines SHIBB betroffen sind. Das SHIBB soll das Dach der Beruflichen Schulen werden und aus diesem Grund müssen sie auch an führender Stelle mit eingebunden werden.
Es darf nämlich nicht der Eindruck entstehen, dass ein SHIBB Entscheidungen über die Beruflichen Schulen hinweg treffen würde. Das SHIBB muss mit ihnen zusammen arbeiten.
Die Beruflichen Schulen sind die Experten in eigener Sache. Ihre Expertise brauchen wir, wenn wir über ein SHIBB beraten. Bisher gibt es nur in Hamburg eine ähnliche Einrichtung. Da sich das Hamburger Modell nicht eins zu eins auf Schleswig-Holstein übertragen lässt, sollten wir genau hinschauen, was zu uns passt und was nicht.
Allein die Tatsache, dass die Kommunen die Schulträgerschaft haben und nicht wie in Hamburg in einer Hand beim Land liegt, stellt uns hier vor eine ganz andere Voraussetzung. Auch die unterschiedlichen Strukturen unserer Beruflichen Schulen und der Regionalen Berufsbildungszentren sorgen für eine andere Ausgangslage, die es zu berücksichtigen gilt. Daher noch einmal mein eindringlicher Appell: Die Beruflichen Schulen müssen von Anfang an maßgeblich an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Eine zentrale Frage ist auch noch zu klären. Nämlich die nach den notwendigen Ressourcen für ein SHIBB.
Alle, die sich hinter die Entscheidung ein SHIBB einzurichten, stellen, müssen sich auch darüber im Klaren sein, dass das nicht kostenneutral zu machen ist. Wenn wir hier etwas für die Berufliche Bildung tun wollen, dann müssen wir auch bereit sein, uns über zusätzliche Mittel zu unterhalten.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel