Landesplanung | | Nr. 109/18
(TOP 12) Sichere Rechtsgrundlage ist wesentlich
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes könnte man auch kurz als Planungssicherungsgesetz bezeichnen. Damit wird das Ziel des Gesetzes verdeutlicht. Denn wir wollen sicherstellen, dass die Planungsverfahren rechtssicher, zügig und für die Betroffenen verlässlich abgearbeitet werden können. Dafür ändern wir das Gesetz im Wesentlichen in 2 Bereichen.
Der erste Bereich betrifft das Verfahren, das vereinfacht und auch beschleunigt werden soll. Wichtig dabei ist, dass die Partizipationsmöglichkeiten von Bürgern, Kommunen und anderen Beteiligten nicht beeinträchtigt werden. Das stellen wir sicher, indem wir beispielsweise die Auslegung von gedruckten Unterlagen auf die Kreise und kreisfreien Städte beschränken. Übrigends werden die Unterlagen für die Beteiligten im Internet bereitgestellt oder elektronisch übermittelt, grundsätzlich mit einer Stellungnahmefrist von 4 Monaten.
Meine Damen und Herren,
alle reden von Entbürokratisierung und davon, dass Planungsverfahren beschleunigt werden müssen. Unser Gesetz macht einen Schritt in die richtige Richtung.
Der zweite Bereich betrifft das sogenannte Moratorium. Was ist damit gemeint und was wird damit bezweckt?
Nun, es ist nichts anderes als wir beispielsweise aus dem BauGB in § 14, der Veränderungssperre, kennen.
Danach wird ein grundsätzlich rechtmäßiges Bauvorhaben zurückgestellt, um der Gemeinde die Planungshoheit zu sichern und zu verhindern, dass während der Planungszeit ungewollte bauliche Entwicklungen stattfinden. Sie ist also ein Element der Planungssicherung, das nach dem BauGB maximal auf 4 Jahre befristet ist. Und deshalb sind wir überzeugt, dass ein 4-jähriges Moratorium für das Land auch zulässig ist und einer gerichtlichen Überprüfung auch standhält.
Die Landesplanungsbehörde braucht diese Zeit, um die 6.500 Einwendungen aufzuarbeiten und einen neuen Planentwurf vorzulegen. Das wird vermutlich im Sommer der Fall sein. Damit ist das Verfahren aber ja nicht beendet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss durchgeführt werden und ggfls. sogar ein weiterer Planentwurf aufgrund der dann eingehenden Stellungnahmen erarbeitet werden. Um es vorwegzunehmen – es ist ja nicht einfach aus Jux und Dollerei entstanden, dass unsere Koalition mit anderen Kriterien in die Überarbeitung der Pläne gegangen ist. Wesentlich ist doch – und das hat das Wahlergebnis doch gezeigt – dass Sie von der damaligen SPD-geführten Regierung es versäumt haben, eine breite gesellschaftliche Mehrheit für Ihre Planung zu erreichen. Sie haben vergessen, die Bürger mitzunehmen! Das machen wir anders und wir werden damit auch die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie und die Energiewende erreichen.
Und ein Märchen ist es doch auch, wenn Sie von einem kommenden Stillstand bei der Windenergie sprechen. Sobald der Planentwurf da ist, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, vorausgesetzt, dass das Vorhaben den Planungen nicht widerspricht. Von daher werden wir Mitte des Jahres eine Grundlage haben, um weitere Genehmigungen erteilen zu können.
Meine Damen und Herren,
wesentlich ist, dass am Ende des Planungsprozesses eine sichere Rechtsgrundlage für Investoren, Grundeigentümer, Betroffene und Gemeinden steht. Und deshalb:
Sagen Sie JA – zu einem modernen Verfahren, das Zeit spart, aber die Mitwirkungsmöglichkeiten nicht einschränkt und sagen Sie JA – zu einer Verlängerung des Moratoriums, um die Planung zu sichern und einen verlässlichen rechtlichen Rahmen zu erarbeiten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel