Dispositionszinsen | | Nr. 250/23
TOP 11: Wir setzen uns für Transparenz und Verbraucherschutz im Finanzwesen ein.
Zur heutigen Plenardebatte zu TOP 11 „Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten“ erklärt der Landtagsabgeordnete und gelernte Bankkaufmann Michel Deckmann:
„Wir begrüßen die bisherige Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, sich im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz zur Vermeidung von zu starken finanziellen Belastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher einzusetzen. Mit unserem Antrag wollen wir diesen Einsatz zukünftig durch eine Bundesratsinitiative weiter stärken.
Das ist notwendig, da durch die gegenwärtige Krisensituation für viele Bürgerinnen und Bürger erhebliche finanzielle Belastungen bestehen. Belastungen durch Energiekosten oder auf dem Wohnungsmarkt können dazu führen, dass bereits deutlich vor dem Monatsende das zur Verfügung stehende Geld aufgebraucht ist. Somit ist es in einigen Haushalten notwendig, auch den mit der Hausbank vereinbarten Überziehungsrahmen in Anspruch zu nehmen.
Mit unserem Antrag ‚Transparenz und Verbraucherschutz im Finanzwesen ist es unser Ziel, besseren Verbraucherschutz bei den hierbei fälligen Bankentgelten zu schaffen. Diese Bankentgelte müssen transparent und verständlich an einer zentralen Stelle ausgewiesen werden, damit diese vergleichbar werden. Nur so können diese eine gute und fundierte Entscheidung treffen. Zudem setzen wir uns für die Deckelung der Abhebegebühren an Geldautomaten ein", so Deckmann.
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Max Schmachtenberg
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