Netzneutralität | | Nr. 108/19
Rede zu Protokoll gegeben (TOP 11) Für ein offenes, faires und innovationsfreudiges Internet
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
meine Damen und Herren,
wir setzen uns für Netzneutralität ein. Was ist das überhaupt?
Netzneutralität bezeichnet die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Datennetzen.
Man muss sich das Ganze wie eine Autobahn vorstellen. Die Fahrbahn stellt die Bandbreite der Datenübertragung dar. Jedes Datenpaket ist unterschiedlich, Videoinhalte sind z.B. größer als Textnachrichten. Das Ziel der Netzneutralität ist, dass alle Daten gleichberechtigt transportiert werden.
Nun stehen wir vor dem Problem, dass immer mehr Internetanbieter eigene Regeln für den Datentransport erstellen. So besteht die Gefahr, dass Internetanbieter z.B. mit Facebook Vereinbarungen treffen, dass Facebook-Datenpakete schneller transportiert werden als andere.
Auch mit dem Nutzer könnten solche Vereinbarungen – z.B. für das Videostreaming getroffen werden. Für Zusatzeinnahmen würden die Internetanbieter daher manche Daten bevorzugen und andere benachteiligen.
Kommt man zurück auf das Beispiel der Autobahn wird schnell klar, dass der Verkehr nur dann funktioniert, wenn es einheitliche Verkehrsregeln gibt.
Schon heute sieht man immer mehr Eingriffe in den Grundsatz der Netzneutralität, z.B. die sog. Zero-Rating Modelle.
Ich konnte gerade bei meinem Telefonanbieter entscheiden, ob Video-Streaming, Chat und Social-Media Inhalte oder Musikstreaming nicht auf mein Datenvolumen angerechnet werden sollen. Das klingt an sich gut, aber natürlich sind nicht alle Videodienste umfasst. Selbst Zero-Rating Modelle können daher einen Eingriff in die Netzneutralität darstellen. Denn gerade kleinere Plattformen oder Start-Ups werden so in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Für ein offenes, faires und innovationsfreundliches Internet müssen bestehende digitale Angebote unabhängig von ihrer Marktstärke stets die gleiche Chance haben.
Wir fordern daher, dass der Grundsatz der Netzneutralität endlich auch gesetzgeberisch festgeschrieben werden muss. Die Bundesnetzagentur muss bei Verstößen gegen die Netzneutralität wirksame Sanktionsmöglichkeiten erhalten. Nur so behalten wir ein unverfälschtes und offenes Internet.
Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung sich im Bundesrat mit einer Bundesratsinitiative und auch auf europäischer Ebene für eine gesetzgeberische Verankerung der Netzneutralität einzusetzen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel