Wolf | | Nr. 141/19
(TOP 10) Vorliegender Gesetzentwurf löst Probleme nicht und ist überflüssig!
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
Schleswig-Holstein verfügt über eine Wolfsrichtlinie. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten erfolgen die erforderlichen Entschädigungszahlungen inzwischen problemlos. Warum also in einem Gesetz regeln, was nur einer Verordnung bedarf? Ansonsten sind sie doch auch für eine Entbürokratisierung. Wenn etwas überflüssig ist, dann ist es der vorliegende Gesetzentwurf.
Im Übrigen verkennt der Gesetzentwurf die Fakten. Die Antragsteller können noch so viel argumentieren: Entschädigungszahlungen liegen im Ermessen „der dafür zuständigen Bewilligungsbehörde“. Nicht wegdiskutieren können sie die Tatsache, dass berechtigte Schäden bisher auch immer ausgeglichen wurden. Der Landeshaushalt hat dafür ausreichende Vorsorge getroffen. Im Übrigen bleibt der Gesetzentwurf sogar inhaltlich hinter der Wolfsrichtlinie zurück.
Und dann drängt sich mir noch eine Frage auf. Während die Antragsteller in der gesamten Begründung nur vom Wolf reden, sprechen sie in der Überschrift des zu schaffenden Gesetzes plötzlich von „Großraubtieren“. Warum? Von weiteren Großraubtierarten in Schleswig-Holstein ist mir nichts bekannt. Nein, ich glaube eher daran, dass sie populistisch Emotionen schüren wollen.
Des Weiteren: Was soll der Verweis im Gesetzentwurf auf § 68 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes? Das ist eine unpassende Rechtsgrundlage, da Wolfsrisse keine staatlichen Maßnahmen sind. Die Entschädigungsregeln sind also in der geltenden Wolfsrichtlinie des Landes nicht nur im Rahmen der geltenden Gesetze vorgesehen, sondern auch noch besser aufgehoben. Eines Gesetzes bedarf es – und da wiederhole ich mich – nicht.
Anrede,
nun sage ich damit nicht, dass es nicht noch ergänzender Regelungen bedarf. Diese sind aber nicht vom Land Schleswig-Holstein allein zu treffen, sondern im Verbund mit den Nachbarländern, dem Bund und der EU.
Lobend will ich gerne die Initiative unseres Umweltministers erwähnen, der sich zusammen mit seinem niedersächsischen Amtskollegen an die EU-Kommission gewandt hat. Der Wolf ist gerade an den Deichen der Westküste eine Herausforderung für die Weidetierhaltung und den Küstenschutz. Wenn wir jedoch hier zu der Schlussfolgerung gelangen, dass wir die Deiche nicht wolfssicher einzäunen können, müssen wir letztlich auch den Mut haben, wolfsfreie Zonen einzurichten. Wenn das EU-Recht dies derzeit nicht erlaubt, dann muss eben auf eine Änderung des EU-Rechts hingewirkt werden.
Anrede,
eines ist mir jedoch besonders wichtig und insofern bin ich dankbar für die heutige Aussprache: Die Bedrohung der Tierhalter durch Wölfe ist nicht zu unterschätzen. Bei einer weiteren Zunahme ist das emotionale, physische aber auch das finanzielle Aus der Tierhalter vorprogrammiert. Hierzu darf es aber nicht kommen. Haben Betriebe die Schafhaltung erst einmal aufgegeben, ist dieser Schritt unumkehrbar. Die Bedeutung der Deichschäferei für die Deichsicherheit und damit den Küstenschutz brauche ich an dieser Stelle wohl nicht besonders zu betonen.
Abschließend erwähnen möchte ich noch einen Beschluss der umweltpolitischen Sprecher von CDU/CSU aus Bund und Ländern, die vor einer Woche in Stuttgart weitreichende Beschlüsse gefasst haben.
Diese werfen die Frage auf:
Warum nutzt der Bund nicht seinen Spielraum, folgt dem Beispiel der Initiativen Frankreichs oder Schwedens, und begrenzt die Population der Wölfe in Deutschland? Wir brauchen eine verbindliche Festlegung hinsichtlich des günstigen Erhaltungszustandes.
Anrede,
der Wolf wird uns noch eine Weile beschäftigen, da bin ich mir genauso sicher, wie in der Einschätzung der Überflüssigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes.
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Max Schmachtenberg
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