Hochschulgesetz | | Nr. 236/21
TOP 10+46: Hochschulen zukunftsfest aufstellen
Sehr geehrte Landtagsvizepräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Novelle des Hochschulgesetzes ist ein klar formuliertes Anliegen von Jamaika für diese Legislatur. Dass sich das Wissenschaftsministerium nun mitten in einer Pandemie mit der Novellierung des Hochschulgesetzes befassen musste, war nicht vorhersehbar. Umso dankbarer dürfen wir heute allen Beteiligten sein, die in dieser Zeit an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben.
Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schon jetzt nach einem breiten ministeriellen Anhörungsverfahren sowohl die Belange der Hochschulpräsidien als auch der Studierendenvertretungen, der Hochschulräte und Gewerkschaften und damit der unterschiedlichsten Statusgruppen, aber auch die Interessen unserer Wirtschaft nach gut ausgebildeten Fachkräften, berücksichtigt. Ich bin sicher, dass dies bei zeitgleicher Befassung mit der Pandemie zu so mancher zusätzlicher Arbeitsstunde geführt hat. Vielen Dank für diese gründliche Vorarbeit und die jetzt vorliegende Fassung der HSG-Novelle.
Das Hochschulgesetz schafft den erforderlichen Rahmen für die zukunftsfähige Ausrichtung unserer Hochschulen im Land und gibt jedem einzelnen Standort gleichzeitig den nötigen Gestaltungsraum für die Entwicklung eigener fachlicher Schwerpunktsetzungen und besonderer Markenzeichen.
Unsere Hochschulen hier in Schleswig-Holstein sind durch die Verknüpfung von Forschung und Lehre wichtige Innovationstreiber, sei es in der Gesundheitswirtschaft, in den Lebenswissenschaften, in der Landwirtschaft, in Fragen von Energieentwicklungen oder Mobilität, im Bau, in der Stadtentwicklung, in der Tourismuswirtschaft, in maritimen Fragestellungen und vielem anderen mehr.
An unseren Hochschulen werden unsere akademischen Fach- und Führungskräfte ausgebildet, die für die Weiterentwicklung im Land dringend gebraucht werden. Die Hochschulen stehen mit dieser Herausforderung im Wettbewerb mit den Hochschulen in anderen Bundesländern aber auch im internationalen Vergleich.
Die zukunftsfähige Weiterentwicklung funktioniert am besten, wenn die Zusammenarbeit untereinander gut funktioniert, der Staat die Wettbewerbsfähigkeit fördert aber gleichzeitig die Hochschulautonomie stärkt. Das sind wesentliche Ziele dieser Gesetzesnovelle, die sich im Entwurf wiederfinden.
Unsere Hochschulen sollen Innovationstreiber bleiben. Neu eingeführt im Gesetzentwurf ist daher die sogenannte Innovationsklausel. Sie ermöglicht den Hochschulen die Chancen neuartige Hochschulstrukturen zeitlich befristet zu erproben, um sie dann als Best-Practice-Beispiele zu standardisieren oder gegebenenfalls auch wieder zu verwerfen.
Umbruchzeiten wie diese mit sehr komplexen Entwicklungsprozessen erfordern derartige Möglichkeiten mehr denn je. Davon bin ich überzeugt. Ich freue mich daher, dass die Innovationsklausel in den Gesetzesentwurf aufgenommen ist und bin davon überzeugt, dass die Hochschulen davon Gebrauch machen werden.
Die Pandemie hat den Hochschulbetrieb verändert und insbesondere die Digitalisierung weiter beschleunigt. Studierende haben heute die Qual der Wahl in einer immer größeren Vielfalt von Studiengängen. All das erfordert auch flexiblere Regelungen für den Übergang vom Bachelor zum Masterstudium aber auch die Option für ein Gründungssemester. Insbesondere mit dem Gründungssemester wollen wir Möglichkeit dafür geben, dass Studierende, die ein Unternehmen gründen wollen, dafür auch die notwendige Zeit bekommen.
Die Bewältigung der Pandemie hat uns allen deutlich vor Augen geführt, was Transformation von wissenschaftlichen Erkenntnissen bedeutet. Ohne den Expertenrat und ohne die sorgfältige Analyse und Auswertung wissenschaftlicher Studien hätten wir keine stichhaltige Lagebewertung in den jeweiligen Phasen der Pandemie vornehmen können. Das jüngste Fachgespräch mit Wissenschaftlern im Rahmen des Bildungsausschusses hat in dieser Woche gerade noch mal sehr deutlich gezeigt, welche Aspekte in den nächsten Wochen für den Schulbetrieb von Bedeutung sind.
Der Gesetzentwurf stärkt den Aspekt des Technologie- und Wissenstransfers und das ist gut so. Schließlich leben wir in einem Land, in dem wirtschaftliche Weiterentwicklungen mit technologischer Weiterentwicklung einhergehen, voneinander profitieren und der Wertschöpfung dienen.
Dieser Haltung folgt der Gesetzesentwurf ohne dabei aktuelle Zukunftsthemen wie den Hochschulbau, die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz zu vernachlässigen. Ich freue mich auf die weitere Beratung und beantrage Überweisung in den Bildungsausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel