Kinder und Jugend | | Nr. 21/22
TOP 10+18: Kinder und Jugendliche brauchen eine Stimme
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Kinder und Jugendliche sind besonders zu schützen. Ihr Wohl sollte immer im Mittelpunkt stehen.
Und weil sie besonders schützenswert sind, ist auf Bundesebene am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten.
Ebenfalls wurde im letzten Jahr das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht verabschiedet.
Der Bund hat mit der Gesetzesänderung u.a. die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes und die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und stationären Einrichtungen gesetzlich in den Fokus gestellt.
Diese Änderungen passen wir im schleswig-holsteinischen Gesetz nun an, damit wir auch hier den Kinder- und Jugendschutz weiter stärken können
– zur Verbesserung der Situation von vielen jungen Menschen.
Einfach gesagt: wir wollen einen noch besseren Kinder- und Jugendschutz in Schleswig-Holstein.
Wir alle sagen - Geschehnisse aus der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen. Der Fall Friesenhof in Dithmarschen ist ein bekanntes Beispiel dafür.
Gerade deswegen müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht nur gesetzlich gestärkt werden, sondern sie brauchen auch eine Stimme und die aktive Mitbestimmung.
Und das gilt selbstverständlich für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.
Zum Beispiel durch die „Vertrauenshilfe“. Dieses Modellprojekt in der Trägerschaft des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein stärkt die Sichtbarkeit der Anliegen von Kindern und Jugendlichen. Sie macht auf die Belange aufmerksam und thematisiert aktuelle Probleme.
Also, mehr Prävention vor Ort hilft den Betroffenen.
Landesweit gibt es zudem die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen. Diese vermittelt und berät erfolgreich landesweit.
Wir wollen organisierte Formen der Selbstvertretung weiter unterstützten und ausbauen. Dabei ist es außerordentlich wichtig, dass sich die Kinder und Jugendliche miteinander austauschen und ihre Erfahrungen mitteilen können.
Sie sollen auf Landesebene zusammenkommen und sich beraten, um Empfehlungen auszusprechen, wie das Leben in stationären Einrichtungen und Pflegefamilien besser gestaltet werden kann.
Mit Hilfe des neuen § 4a des SGB VIII können Regelungen zu selbstorganisierten Zusammenschlüssen getroffen werden.
Das ist besonders zu begrüßen, denn Kinder und Jugendliche wollen an Entscheidungsprozessen beteiligt sein. Der aktive Einsatz für ihre Rechte und Anliegen kräftigt das Selbstbewusstsein und fördert ihre Entwicklung.
Insbesondere Kindern und Jugendlichen in schwierigen Situationen, in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien, sollte spezielle Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Sie dürfen mit ihren Sorgen und Ängsten nicht allein gelassen werden. Sie brauchen ein Sprachrohr. Sie sind schließlich Experten und Expertinnen in eigener Sache.
Wir wissen, dass in Schleswig-Holstein überdurchschnittlich viele junge Menschen in Heimen der stationären Jugendhilfe leben.
Die Kinder und Jugendlichen warten nur darauf, dass sie ihre neuen gesetzlichen Rechte endlich wahrnehmen können.
Mitreden, mitbestimmen und mitentscheiden – Das ist den Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und stationären Einrichtungen wichtig.
Daher wollen wir die Änderungen auch hier in der Landesgesetzgebung umsetzen. Es ist enorm wichtig, dass sie in Kraft tritt, damit es auch in Schleswig-Holstein eine rechtliche Basis für Kinder- und Jugendvertretungen auf Landesebene gibt.
Daher bitte ich um Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Sozialausschuss.
Und nun einige Worte zum Antrag des SSW – zum sogenannten Jugendcheck.
Die Einführung eines Jugendchecks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein hört sich vorerst sehr smart an.
Das bedeutet jedoch auch, und das muss man wissen, einen sehr beachtlichen Mehraufwand im Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren für das Parlament, die Landesregierung und die Ministerien. Das ist nicht mal eben so nebenbei zu machen.
Hier handelt es sich auch um einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand, der durch das Sozialministerien koordiniert werden muss.
Deshalb ist es nur ratsam, dass wir uns im Sozialausschuss damit genauer auseinandersetzen sollten.
Herzlichen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel