| Nr. 022/10

Staatlich verordnetes Lohndiktat gescheitert – Branchenspezifischer Mindestlohn funktioniert

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Jens-Christian Magnussen, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Post-Mindestlohn begrüßt:

„Es war das Ziel der CDU, den Missbrauch des Mindestlohns als Instrument der Wettbewerbsblockade zu verhindern, und die Tarifpartner zu stärken. Der Versuch, dieses Ziel zu unterlaufen, wurde durch das Bundesverwaltungsgericht unterbunden. Ein zwischen marktbeherrschenden Konzernen und Gewerkschaften zu Lasten des Wettbewerbs ausgehandeltes staatliches Lohndiktat wird es auch weiterhin nicht geben.“

Der Wirtschaftsexperte begrüßte die Argumentation des Gerichtes, nach der vor der Festlegung der Untergrenze den unter die Mindestlohnregelung „fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben“ ist.

Magnussen: “Das im Eilverfahren von Post, Ver.di und dem damaligen SPD-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz durchgepeitschte Lohndiktat diente von Beginn an nur der Verdrängung der Post-Wettbewerber. Es hat auf Kosten des funktionierenden Wettbewerbs tausende Arbeitsplätze vernichtet.“

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