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„SPD hat die Zeichen der Zeit noch immer nicht erkannt“

Zur heutigen Debatte im Wirtschaftsauschuss zum Antrag der SPD-Fration „Errichtung einer Landesregulierungsbehörde Schleswig-Holstein“ erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens-Christian Magnussen: „Der Landtag verabschiedet eine Schuldenbremse und die Regierungskoalition bringt gemeinsam mit der Landesregierung das umfangreichste Sparpaket in der Geschichte des Landes auf den Weg. Gleichzeitig betont der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ralf Stegner, dass er eigene Sparvorschläge vorbringen will. Es stellt sich nur die Frage, warum seine Fraktion die Landesregulierungsbehörde wieder aufblähen will. Soll das tatsächlich der erste Vorschlag sein?“

Hintergrund ist die Diskussion um die Regulierung der Strom- und Gasnetze in Schleswig-Holstein. Diese wird über eine Organleihe von der Bundesnetzagentur (BNA) geleistet. Die Landesregulierungsbehörde Schleswig-Holstein ist daher nur noch ein Torso. In der Vergangenheit wurden Stimmen laut, dass die Regulierung den Interessen der Stadt- und Gemeindewerke entgegenstehe und sie daher zurück in Landeshand überführt werden müsse. Die SPD sprang mit Ihrem Antrag auf den Zug auf.

„In der beschlossenen Anhörung wurde jedoch deutlich, dass die Regulierung durch die BNA sehr effizient und kostengünstig ist. Die Kommunikation der BNA mit den hiesigen Versorgern wird kontinuierlich verbessert und außerdem wird den besonderen Gegebenheiten in Schleswig-Holstein durch Vermittlung durch die Landesregierung Rechnung getragen. Die BNA ist de facto ein Dienstleister für das Land Schleswig-Holstein“, so Magnussen. „Das alles kostet die Landesregierung vergleichsweise wenig - nämlich 200.000 Euro im Jahr. Der SPD-Antrag hätte hingegen zur Folge, dass mindestens sechs neue Fachexperten eingestellt werden müssten. Diese sind derzeit nicht nur rar auf dem Arbeitsmarkt, sondern verursachen auch jährliche Kosten in Höhe von rund 80.000 Euro pro Beamten. Das Wirtschaftsministerium hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass die entstehenden Kosten nicht durch Gebührenbescheide und durch die Einsparungen durch die Einstellung der Organleihe aufgefangen werden können. Insbesondere die entstehenden Pensionslasten werden wiederholt komplett ausgeblendet.“

Die BNA verfügt dagegen über das nötige Know-how und kann durch ihre Größe Skaleneffekte erzielen, die eine sehr wirtschaftliche Regulierung ermöglichen. Darüber hinaus gewährleistet die BNA eine bundeseinheitliche bzw. symmetrische Regulierung. „Diese bundeseinheitliche Regulierung wird durch die Errichtung von Landesregulierungsbehörden unterlaufen – zum Schaden der Verbraucher und der Wirtschaft. Die müssen nämlich für höhere Durchleitungsgebühren höhere Stromkosten in Kauf nehmen. Das trifft die Familie genauso wie die Industriekunden. Gründe, die diesen Nachteil aufwiegen, kann ich im Moment nicht erkennen“, erklärt Magnussen. Daher wurde der Antrag der SPD im Ausschuss abgelehnt.

„Eine zusätzliche Behörde, zusätzliche Kosten für das Land, höhere Stromkosten für die Verbraucher – das alles wäre die Konsequenz aus dem SPD-Antrag gewesen. Ein Blick in die Stellungnahmen der Verbraucher- und Wirtschaftsvertreter hätte die SPD eigentlich zum Rückzug ihres Antrages bewegen müssen. Doch die Stegner-Partei hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus“, so Magnussen abschließend.

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