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SPD, Grüne und SSW lassen kleine Grundschulstandorte im Stich

Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heike Franzen, hat heute (5. März 2015) die Regierungsfraktionen kritisiert, den kleinen Grundschulstandorten und ihren Außenstellen die nötige Unterstützung zu verweigern.

„Der Koalitionsantrag schießt völlig am Ziel vorbei. Allein die im Antrag formulierten Bitten an die Landesregierung sichern nicht die Existenz einer einzigen Grundschule oder ihrer Außenstellen. Ebenso helfen sie auch den Standorten nicht, die von eventuellen Schließungen betroffen sind, weil sie die nötigen Mindestschülerzahlen nicht erreichen. Dass die Eltern bei etwaigen Standortschließungen rechtzeitig und per Brief informiert werden sollen, sagt doch schon alles: SPD, Grüne und SSW haben gar kein Interesse, die kleinen Grundschulstandorte zu stärken“ erklärte Franzen in Kiel.

Die CDU-Politikerin bezweifelt, dass die Regierungskoalition ihre Ankündigungen zur Herabsetzung der Mindestgröße tatsächlich umsetzen werde. „Die von der Koalition angekündigte Absenkung der Mindestgröße auf 27 Schüler für eine Außenstelle wird es nicht geben ebenso wenig wie rechtliche Rahmenbedingungen für die Planungssicherheit vor Ort. Für die Finanzierung von Kleinstoberstufen konnten mehr als 200 Planstellen verschoben werden, für die kleinen Grundschulen gibt es von Rot-Grün-Blau keine einzige“, so Franzen.

Auch in der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses hätten die Regierungsfraktionen nicht ausreichend darlegen können, wie sie eine praxisnahe Unterstützung der kleinen Grundschulstandorte und ihrer Außenstellen gestalten wollten, kritisierte Franzen.

Die CDU-Fraktion bekräftigte heute im Bildungsausschuss ihre Forderung nach der Gewährung einer zweijährigen Übergangsfrist für die Außenstellen von Grundschulen, die die empfohlene Mindestgröße absehbar und langfristig unterschreiten. Darüber hinaus will die CDU-Fraktion die rechtlichen Rahmenbedingungen so verändern, dass Außenstellen nicht vor Ablauf der Übergangsfrist gegen den Willen der Schulträger geschlossen werden können. Dafür müsse das Land auch die notwendige Unterrichtsversorgung sicherstellen.

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