Barbara Ostmeier (ehemalige Abgeordnete)
Justiz, Sport, Integrations- und Flüchtlingspolitik

Aufgabendichte, Justiz | | Nr. 117/2016

SPD, Grüne und SSW haben den Mitgestaltungsanspruch im Bereich der Justiz aufgegeben

Nach der heutigen Ablehnung des CDU-Antrages „Justiz stärken“ (Drucksache 18/3730) durch die Abgeordneten von SPD, Grünen und SSW im Innen- und Rechtsausschuss hat die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag den Regierungsfraktionen mangelnden Mitgestaltungsanspruch vorgeworfen.

„Die Regierungsfraktionen legen den Abbau der Belastungssituation und damit auch den Erhalt der Handlungsfähigkeit unserer Justiz allein in die Hand von Justizministerin Anke Spoorendonk. `Die Ministerin wird`s schon richten` war die einzige Begründung zur Ablehnung unseres Antrages. Damit geben SPD, Grüne und SSW offen zu, dass ihnen jeder Gestaltungswillen in diesem Bereich fehlt“, sagte Ostmeier.

Der heute von SPD, Grünen und SSW abgelehnte Antrag fordert unter anderem eine Analyse über die Zunahme der Aufgabendichte in der Justiz und ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Handlungsfähigkeit.

„Ohne dieses Konzept wird auch ein Nachtragshaushalt keine bedarfsgerechte Verbesserung der Personalausstattung bringen. Wir sind gespannt, auf welcher Grundlage die Ministerin mit dem Nachtragshaushalt eine bedarfsgerechte Personalausstattung für eine zukunftsfähige Justiz in Schleswig-Holstein vorschlagen wird“, so Ostmeier.

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