Corona | | Nr. 13/22
"Spaziergänge": Lage genau im Blick behalten
Zu der heutigen Berichterstattung zu den Coronaspaziergängen im Innen- und Rechtsausschuss erklärte der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tim Brockmann:
"Der Bericht von Innenministerium Sabine Sütterlin-Waack machte deutlich, dass es mittlerweile auch in Schleswig-Holstein ein dynamisches Versammlungsgeschehen gibt, das für die Ordnungsbehörden und die Landespolizei eine besondere Herausforderung darstellt.
Auch wenn Art. 8 im Grundgesetz jedem das Recht einräumt, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, so gibt es doch Regeln, die einzuhalten sind. Insofern ist die klare Positionierung der Innenministerin richtig, die sogenannten Spaziergänge als Versammlungen im Sinne des §2 Versammlungsfreiheitsgesetz einzuordnen. Sonderrechte genießen sie also nicht, dennoch ist Sensibilität zur Deeskalation angebracht, wenn nicht angezeigte „Spaziergänge“ aufgelöst werden müssen.
Mein ausdrücklicher Dank gilt der Landespolizei, die zum Beispiel am vergangenen Montag mit mehr als 650 Einsatzkräften landesweit im Einsatz waren. Die Landespolizei und der Verfassungsschutz haben die aktuelle Entwicklung genau im Blick haben. Allerdings ist Auswertung von mehr als 10.000 Nachrichten auf der Internetplattform Telegram eine Herausforderung, die noch einmal deutlich macht, dass die Sicherheitsbehörden dringend moderne Instrumente wie Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung benötigen. Denn: Auf Plattformen wie dieser wird immer wieder zu Gewalt aufgerufen. Sollte es dazu kommen, ist konsequentes Einschreiten der Einsatzkräfte erforderlich und unvermeidlich."
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Max Schmachtenberg
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