Grunderwerbssteuer | | Nr. 292/19
Senkung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2020
Der Vorsitzende der CDU Landtagsfraktion, Tobias Koch, hat heute (08. August 2019) die Bereitschaft von Finanzministerin Monika Heinold zu einer Senkung der Grunderwerbsteuer begrüßt:
„Der Vorschlag von Finanzministerin Heinold deckt sich mit meiner Forderung aus der vergangenen Woche. Es ist super, wenn es gelingt, die Steuerbelastung bei der Grunderwerbsteuer bereits zum 1. Januar 2020 in Schleswig-Holstein zu senken“.
Eine sofortige Reduzierung des Steuersatzes um einen halben Prozentpunkt sei dabei ein guter erster Schritt. In Abhängigkeit von den genauen Auswirkungen des Bundesgesetzes und den daraus resultierenden Mehreinnahmen könne dann zu einem späteren Zeitpunkt die Steuersenkung ggf. noch ausgeweitet werden.
„Lieber sofort den Steuersatz senken, als lange auf eine Freibetrags-Regelung warten“, sagte Koch im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag eigentlich präferierten Freibeträge für den Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie. Die Senkung des Steuersatzes entspräche dabei der ursprünglichen CDU-Forderung aus dem Landtagswahlprogramm.
Entscheidend sei nun, dass der Bundestag zunächst einmal das Gesetz zur Begrenzung von Share Deals beschließe, denn nur mit einer gerechten Besteuerung großer Immobilientransaktionen könne die Steuerbelastung für alle Bürgerinnen und Bürger reduziert werden.
„Die missbräuchliche Steuergestaltung mittels Share Deals zu beenden und im Gegenzug die Steuersätze in den Bundesländern zu senken, ist Teil des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass trotz der Herausnahme dieses Gesetzesvorhabens aus dem Jahressteuergesetz eine schnelle Beschlussfassung durch den Bundestag erfolgen wird“, so Koch.
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Max Schmachtenberg
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