Selbstständige Abgeordnete dürfen keine beruflichen Wettbewerbsnachteile erhalten
Der Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, erklärt zur heutigen Landtagsdebatte über das Landesabgeordnetengesetz:
„Dieser Neuregelung hätte es nicht bedurft. Die bestehenden Anzeige- und Offenlegungspflichten waren ausreichend. Weil eine Neuregelung aber den gesamten Landtag und seine Abgeordneten betrifft, haben wir uns an den Verhandlungen aktiv beteiligt. Uns war es wichtig, dass auch künftig selbstständige Abgeordnete keine beruflichen Wettbewerbsnachteile erhalten und dadurch erst gar nicht mehr für den Landtag kandidieren. Darum haben wir uns und dort, wo es nötig ist, auch die Möglichkeit durchgesetzt, im begründeten Fall Ausnahmen von der Regel zu beantragen.“