Finanzausgleich | | Nr. 325/16
Schon der Gutachterauftrag stützt die Klage der Opposition gegen den Finanzausgleich
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat die heutige (6.07.16) Behauptung von Innenminister Stefan Studt, zwei neue Gutachten würden den Kurs der Landesregierung beim Kommunalen Finanzausgleich stützen, als Durchhalteparolen zurück gewiesen:
„Allein die Beauftragung der Gutachter beweist das Gegenteil. Denn deren Arbeit hätte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gemacht werden müssen. Diese Hauptkritik und damit der Hauptgrund unserer Klage wird nun bestätigt: Das Gesetz ist ohne Kenntnis der dafür relevanten Daten und deshalb verfassungswidrig zustande gekommen“, so Günther.
Die Opposition werde die Gutachten mit Interesse auswerten. Denn laut Innenminister Studt solle daraus auch hervorgehen, „dass der neue kommunale Finanzausgleich den kommunalen Aufgaben folge.“
„Das ist schon deshalb spannend, weil die kommunalen Aufgaben im Gesetzgebungsprozess überhaupt nicht festgelegt wurden. Auch das war ein Hauptgrund unserer Kritik und unserer Klage“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende.
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Max Schmachtenberg
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