Rechtmäßig heißt nicht gut – den Mädchen hätte geholfen werden müssen
Die Obfrau der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, hat nach der heutigen (31. Oktober 2016) Befassung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit den Gutachten davor gewarnt, das Leid der Mädchen in den juristischen Feinheiten zu vernachlässigen:
„Alle Ausschussmitglieder haben aus erster Hand die Schilderungen der Mädchen erlebt. Diese haben in erschütternder Art und Weise das Versagen des Heimwesens offenbart. Der Friesenhof zeigt, dass formal ordnungsgemäßes und rechtmäßiges Handeln nicht automatisch richtig ist“, erklärte Rathje-Hoffmann in Kiel. Dies werde durch die Gutachten auch durchaus deutlich.
Wäre das Handeln der Ministerin und der Heimaufsicht fehlerfrei gewesen, dann hätte der Friesenhof nie passieren dürfen. Die Gutachter stellten lediglich fest, dass die Heimaufsicht formal ordnungsgemäß erfolgte (Teil III S. 10), was keine unmittelbare Aussage über die inhaltliche Arbeit des MSGWG impliziere.
Das Gutachten belege vielmehr, dass sich bereits im Jahr 2013 eine dramatische Personalsituation abzeichnete. Diese sei von der Heimaufsicht erst im darauf folgenden Jahr gegenüber der Einrichtung thematisiert worden, obwohl ein zügigeres Handeln möglich gewesen wäre (Teil II S. 11).
Darüber hinaus mahnten die Gutachter eine ungenügende Reaktion der Heimaufsicht auf die Probleme im Friesenhof an. Die durch die Aufsicht im Januar 2015 erlassene Auflagenverfügung sei zu pauschal und unbestimmt gewesen, um einer gerichtlichen Überprüfung stand zu halten (Teil II S. 21).
„Hier hat die Heimaufsicht sich weniger um das Kindeswohl als um die Formalien ihrer Arbeit gekümmert. Die Gutachter zeigen auf, dass gerichtsfeste Maßnahmen durchaus möglich gewesen wären. Auch hier hat die Heimaufsicht versagt – und das Ministerium hat sie gewähren lassen“, so Rathje-Hoffmann.
Die Heimaufsicht müsse schnell und gründlich handeln und nicht bloß überhastete Maßnahmen ergreifen, um aus dem Focus der Öffentlichkeit zu entkommen. „Mit einem ausschließlich formal ordnungsgemäßem Verhalten darf sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht zufrieden geben“, so Rathje-Hoffmann.
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Max Schmachtenberg
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