| Nr. 153/09
Rechte und Pflichten müssen zusammenpassen
Der Innenpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Lehnert sagte zu dem heute (16.04.09) von den Grünen vorgestellten Vorschlag zur Änderung des Landeswahlgesetzes:
„Das Wahlrecht an das Erreichen der Volljährigkeit zu binden, ist logisch und konsequent. Erst mit dem Eintritt ins 18. Lebensjahr sind junge Menschen uneingeschränkt geschäftsfähig und eigenverantwortlich. Es muss bei dem Gleichklang zwischen der Entscheidungsmacht und der Verantwortlichkeit des Einzelnen bleiben“, so Lehnert. „Durch seine Wahlentscheidung übernimmt jeder einzelne unmittelbar Mitverantwortung für das Gemeinwesen. Jede Abkopplung des aktiven Wahlalters von der Volljährigkeit auf Landes- oder Bundesebene wäre willkürlich.“
„Um junge Menschen dauerhaft für Politik zu interessieren, sollten zunächst andere Mechanismen in Gang gesetzt werden. Durch die bloße Herabsetzung des Wahlalters ist das wichtige Anliegen der stärkeren politischen Partizipation Jugendlicher dagegen nicht zu erreichen. Auch jungen Menschen muss klar sein, dass Rechte und Pflichten zusammen passen müssen“, so Lehnert abschließend.
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Max Schmachtenberg
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