Offenlegung von Nebeneinkünften darf keine wirtschaftlichen oder beruflichen Nachteile nach sich ziehen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, erklärt zur heutigen (1. Dezember 2016) Pressemitteilung der Grünen über ihre Gesetzesinitiative zu Nebeneinkünften:
„Im Grundsatz haben wir kein Problem damit, unsere Einkünfte offenzulegen. Das darf aber nicht dazu führen, dass berufliche oder wirtschaftliche Nachteile entstehen oder Verschwiegenheitspflichten ausgehöhlt werden. Die berufliche Existenz von Freiberuflern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden darf nicht gefährdet werden. Auch das Einkommen von Ehepartnern darf grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung herangezogen werden.
Alles andere ist schon durch das Abgeordnetengesetz in Schleswig-Holstein und die bereits existierenden Verhaltensregeln geregelt. Allerdings werden wir uns gerne mit den anderen Fraktionen über einen gangbaren Weg unterhalten.“