| Nr. 372/11

„Neues“ CCS-Gutachten bestätigt Selbstverständlichkeiten

„Die angeblich neuen Erkenntnisse des heute vorgelegten NABU / BUND-Gutachtens zur Verhinderung der Speicherung von CO2 (CCS-Technologie) bestätigen lediglich juristische Tatsachen, die von niemandem in der öffentlichen Diskussion je in Zweifel gezogen wurden“, so der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron.

Beispielhaft nannte von Abercron:

- Dieses Gesetz gilt ausschließlich für die Errichtung von zwei bis drei Demonstrationsanlagen im Bereich des Bundesgebietes.
- Das Gesetz ist bis 2017 befristet, um dann eine gründliche Evaluierung vorzunehmen.
- Die Länder können außerhalb ihres Hoheitsgebietes keine Flächen ausschließen.
- In einem Rechtsstaat müssen gegen Verwaltungsentscheidungen Klagemöglichkeiten bestehen bleiben.

„Im Gegensatz zu diesen lange bekannten Selbstverständlichkeiten sagt das Gutachten bedauerlicherweise nichts über die rechtliche Situation in der AWZ in Nachbarschft zum Nationalpark Wattenmeer.Völlig unbestritten ist, dass es dem Land gelungen ist, sich gegen die Bundesregierung durchzusetzen und die Flächen des Landes für die CCS-Technik auszuschließen – eine Alternative hierzu gibt es nicht und schon gar nicht werden sie durch das Gutachten aufgezeigt“, so Michael von Abercron.


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