Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 265/10

Nachdenken über den Untersuchungsausschuss ist angezeigt

Zum heute der Öffentlichkeit vorgestellten Antrag der SSW-Landtagsfraktion „Unabhängige Richteruntersuchungen zur Beweiserhebung im Rahmen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse“ erklärt der Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank, Tobias Koch MdL:

„Es ist sehr zu begrüßen, dass aus den Reihen der Opposition Anregungen zur Verbesserung des wichtigen Kontrollinstruments ‚Parlamentarischer Untersuchungsausschuss’ unterbreitet werden.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte der SSW angeregt, Untersuchungsausschüsse generell abzuschaffen. Dies ist zu Recht bei den anderen Fraktionen auf Widerstand gestoßen.

Der nunmehr vorgelegte Vorschlag sieht vor, Beweiserhebung und Zeugenbefragung künftig nicht mehr durch Abgeordnete, sondern durch unparteiische, fachlich geschulte Kräfte aus der Justiz vornehmen zu lassen. Dies könnte in der Tat einen Effizienzgewinn bedeuten, mag doch bei dem einen oder anderen ein gewisses Unbehagen entstanden sein, was die Fortschritte des Untersuchungsausschusses zur HSH Nordbank betrifft.

Die CDU-Fraktion begrüßt den Vorschlag des SSW, eine Expertenanhörung zu seinem Antrag in den zuständigen Parlamentsgremien vornehmen zu lassen. Wir stehen einer Reform des Instruments ‚Untersuchungsausschuss’ offen gegenüber“.

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