Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

Wirtschaft | | Nr. 488/15

Meyers Unsinn zur „guten Arbeit“ schadet den Unternehmen

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen, hat die Neufassung der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung durch Wirtschaftsminister Meyer scharf kritisiert:

Die Neufassung schadet den Unternehmen. Erst wurde von der Koalition die Einstellung der einzelbetrieblichen Förderung beschlossen, dann einigten sich SPD, Grüne und SSW nach monatelangem Streit auf eine Fortsetzung und jetzt feiern sie dies als neue Schwerpunktsetzung und Abkehr vom Gießkannenprinzip. Tatsächlich aber bringt die Richtlinie keine neuen Schwerpunkte, sondern nur Verunsicherung von Investoren und nicht gerechtfertigte Benachteiligungen“, erklärte Callsen heute (28. Oktober 2015) in Kiel.

Mehr als 120 Investitionen würden seit Monaten auf grünes Licht warten. Von einer Neujustierung könne jedoch nicht im Ansatz die Rede sein. Nahezu 95 Prozent der neuen Richtlinie seien mit den bisherigen Förderschwerpunkten identisch, sogar die nicht mehr aktuelle Internet-Adresse für die Antragsformulare sei aus der alten Richtlinie übernommen worden. „Was, Herr Meyer, hat an diesem Abschreiben so lange gedauert?“ sagte Callsen mit Blick auf die lange Zeit, die Meyer für die Vorstellung der neuen Richtlinie gebraucht habe. Das einzig Neue an der Richtlinie seien nicht nachvollziehbare Benachteiligungen bei der Förderung.

„Warum ausgerechnet der Handel mit Kraftfahrzeugen als wichtiger Zweig des Kfz-Handwerks und Investitionsvorhaben im Schiffbau von einer Förderung ausgeschlossen sind, kann die Landesregierung nicht im Ansatz begründen“, so Callsen.

Ebenfalls benachteiligt würden Existenzgründer: Während Kosten für Grundstücke generell förderfähig seien, würden Existenzgründer, die ein Grundstück erwerben wollten, von der Förderung ausgeschlossen. Damit benachteilige die Landesregierung die Gründung neuer Unternehmen.

Zudem verzichte die Landesregierung bei einzelfallbezogenen Ausnahmeentscheidungen gänzlich auf Schwerpunktsetzungen. Kriterien für eine Förderung waren bisher die Vermeidung von Betriebsverlagerungen außerhalb Schleswig-Holsteins und die Schaffung von mindestens 30 Arbeitsplätzen. Zukünftig solle alleine das Einverständnis des Finanzministeriums das besondere landespolitische Interesse dokumentieren.

„Das ist keine Wirtschaftspolitik, das ist Verwaltungs-Mumpitz, der in Schleswig-Holstein einen riesigen Investitionsstau verursacht. Die Äußerung des Wirtschaftsministers, die neue Richtlinie habe wegen der Erarbeitung der Kriterien für „gute Arbeit“ so lange gedauert, sind nichts weiter als ideologisches Geschwätz. Oder wollte Meyer mit dieser Luftblase Koalitionspartner und Gewerkschaften hinters Licht führen?“, so Callsen.

Als Beispiel nannte er die Vorgabe der Landesregierung, Leiharbeitsplätze von der Förderung auszuschließen. Tatsächlich werde die Nicht-Förderung von Leiharbeitsplätzen in der Richtlinie jetzt ausdrücklich genannt. Allerdings seien bislang – unter der alten Richtlinie - auch nur neue sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze gefördert worden. Bei der Gesamtberechnung der Mitarbeiter würden neuerdings aber Leiharbeitnehmer mitgerechnet.

„Das kann am Ende dazu führen, dass ein Betrieb, der ausschließlich Leiharbeitnehmer einsetzt, für weitere neue feste Arbeitsplätze eine Förderung erhält“, unterstrich Callsen.

Auch die Vorgabe der Landesregierung, die Umweltverträglichkeit als neue Förderbedingung einzuführen, werde in der neuen Richtlinie nur ungenügend Rechnung getragen. Die vorgeschriebene Umweltverträglichkeit sei letztendlich eine Frage des Geldes, betonte Callsen. Nur Projekte über 500.000 Euro, die über den gesetzlichen Rahmen hinaus energetische Maßnahmen durchführen, könnten einen Förder-Zuschlag beantragen.

„Einziges echtes Kriterium bleibt damit die Zahlung des Mindestlohnes. Dieser gilt aber bereits unmittelbar durch das Landes-Mindestlohngesetz. Alle anderen aus Sicht der Landesregierung wünschenswerten Kriterien wie Familienfreundlichkeit, Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind lediglich in der Präambel lyrisch aufgeführt, Förderkriterien und Rechtsgrundlagen für ihre Berücksichtigung sieht die Richtlinie aber an keiner Stelle vor“, unterstrich Callsen.

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