Ganztagsbetreuung | | Nr. 256/21
Meilenstein für Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Tobias Koch, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, zeigte sich hoch erfreut über die Einigung zwischen Bund und Ländern zur zukünftigen Finanzierung des Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen:
„Wer den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen einführt, muss sich auch angemessen an der Finanzierung beteiligen. Es ist deshalb gut, dass der Bund jetzt noch einmal finanziell nachlegt. Die hartnäckige Verhandlung unserer Landesregierung zahlt sich damit im wahrsten Sinne des Wortes für das Land und die Kommunen aus.“
Vom dem um 300 Millionen Euro erhöhten Betriebskostenzuschuss des Bundes würden rund 10 Millionen Euro auf Schleswig-Holstein entfallen. Um diese Summe verringere sich somit die jährliche Belastung für die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.
„Auf Basis der nun erzielten Einigung steht der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 nichts mehr im Wege. Das ist vor allem eine gute Nachricht für Familien und Kinder“, so Koch.
Nach der Einführung des Rechtsanspruches bei Krippe und Kita stelle der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung an Grundschulen den dritten großen Baustein dar, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
„Die Entscheidung zur Einführung eines Rechtsanspruchs ist angesichts der Lebenswirklichkeit absolut folgerichtig. Familien, bei denen beide Elternteile ihre Berufstätigkeit dank der Betreuung in Krippe und Kita ausüben können, sind auf die Fortsetzung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen angewiesen. Darauf können sich zukünftig alle Familien verlassen“, so Koch abschließend.
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Max Schmachtenberg
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