Daniel Günther
Ministerpräsident

| Nr. 008/11

Mehr Freiheiten für Schleswig-Holsteins Hochschulen!

Zur heutigen (13. Januar 2010) Beratung der Hochschulgesetznovelle im Bildungsausschuss erklärt der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther:

„Die Novellierung bildet einen konsequenten Dreiklang aus mehr Autonomie für unsere Hochschulen, weniger Bürokratie, und die Umsetzung des Bologna-Prozesses.“

Nicht ohne Grund sei die Novelle im Rahmen der Anhörungen von den Vertretern der Hochschulen sehr positiv aufgenommen worden, erklärte der Hochschulexperte weiter.
„Weniger Aufsicht des Landes bedeutet mehr Freiheiten der Hochschulen bei Gestaltung ihrer inneren Struktur. Dies wird auch durch den Wegfall von Verordnungen erreicht. Die Hochschulen können zukünftig über Satzungen selbst Regelungen treffen“, so Günther.

Der Gesetzentwurf greife auch die Kritik an der Umsetzung des Bologna-Prozesses auf: „Schon die Evaluation an der Kieler Universität hat gezeigt, dass die Zufriedenheit mit den neuen Master- und Bachelorstudiengängen in Schleswig-Holstein deutlich höher als in anderen Bundesländern ist“, so Günther.

Durch eine bessere Anerkennung von Prüfungsleistungen an den unterschiedlichen Hochschulen, durch eine flexiblere Zulassung zum Masterstudiengang und durch weniger Prüfungsvorschriften würden die Bedingungen für Studentinnen und Studenten weiter verbessert.

Günther abschließend: „Die Öffnung des Zugangs an unseren Hochschulen für beruflich Qualifizierte unterstreicht die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems.“


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