Straßenausbaubeiträge | | Nr. 286/17
Mehr Entscheidungskompetenz für die Kommunen
Zu dem heute (08.09.2017) von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch:
„Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionspartner bekommen die Gemeinden wieder Möglichkeit, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Damit ist ein weiterer Punkt des 100-Tage-Programms und des CDU Wahlprogramms erfüllt."
Durch die vorgesehene Gesetzesänderung hätten die Städte und Gemeinden nun die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen auf eine Beitragserhebung zu verzichten. Das sei bisher nicht der Fall gewesen: Nach der geltenden Rechtslage seien die Kommunen aufgrund der Finanzmittelbeschaffungsgrundsätze der Gemeindeordnung und den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes bisher grundsätzlich verpflichtet gewesen, Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Koch verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag zudem geregelt sei, dass ein Verzicht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen nicht zu Nachteilen für die Kommunen bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder der Mittelzuweisung durch das Land führen werde.
"Mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs bis Ende 2020 werden die Kommunen außerdem finanziell in die Lage versetzt, ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen. Bereits jetzt haben mehrere Kommunen angekündigt, durch eine allgemeine Anhebung der Grundsteuer den Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen finanziell auszugleichen. Genau diese Entscheidungsfreiheit wird den Kommunen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verschafft, so dass jetzt unbürokratisch individuelle Lösungen vor Ort gefunden werden können", so Koch.
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Max Schmachtenberg
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