Wir haben uns dafür ausgesprochen, ein Lieferkettengesetz in Deutschland einzuführen.
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Sorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Darauf hat der Bundesrat dieses Gesetz passieren lassen.
Das Lieferkettengesetz ist also beschlossen.
Nun stellt die SPD den Antrag, dass die Landesregierung sich bei der Bundesregierung für ein solches Lieferkettengesetz einsetzen soll.
Ich halte wenig davon, wenn wir abgearbeitete Themen erneut aufwärmen.
Auch im Ausschuss haben wir den Antrag für erledigt erklärt. Warum wir das nun noch mal im Landtag behandeln, finde ich merkwürdig. Die SPD hatte nun zwei Monate Zeit zu erkennen, dass Ihre Initiative bereits erledigt ist und ihren Antrag ebenfalls als erledigt zu erklären. Konkrete Forderungen enthält der Antrag nicht.
Der Antrag der SPD ist obsolet, weil der Bundestag ein Lieferkettengesetz beschlossen hat. Wir sollten hier nicht Bundestagsdebatten nachspielen, sondern anerkennen, dass dieses Thema bearbeitet wurde!