| Nr. 274/07
Landeswassergesetz ist ein weiterer Baustein zu Deregulierung und Bürokratieabbau
„Wie schon bei zahlreichen anderen Gesetzentwürfen im Umweltbereich treiben wir die übergeordneten Ziele „Deregulierung“ und „Bürokratieabbau“ auch mit der Überarbeitung des Landeswassergesetzes weiter voran“, so der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Bernstein, anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Landeswassergesetzes in den Landtag. Mit dem Gesetzentwurf liege bereits der vierte „Baustein“ aus dem Geschäftsbereich des Umweltministeriums dem Landtag zur Beratung vor.
Nach seiner Auffassung gelte es jedoch, einen Punkt zu ergänzen, der in diesem Gesetzentwurf noch nicht berücksichtigt wurde. „Bisher konnte mir keiner glaubhaft vermitteln, warum das organisierte Sporttauchen in unseren Binnengewässern – gleichgestellt mit anderen Nutzungen – im § 14 des Landeswassergesetzes nicht als Gemeingebrauch angesehen werden sollte. Gerade unter den erwähnten übergeordneten Gesichtspunkten von Deregulierung und Bürokratieabbau sehe ich hier durchaus noch Möglichkeiten“, so Bernstein. Damit würden viele Einzelanträge und deren umständliches Genehmigungsverfahren überflüssig.
Der Abgeordnete zeigte sich davon überzeugt, dass im Rahmen der anstehenden Ausschussberatung auch dieses Problem einer angemessenen Lösung zugeführt werden könnte. Ebenso gelte es für die CDU, die Ausschussberatung zu nutzen, um auf eine konsequente 1:1-Umsetzung des geltenden Rahmenrechtes zu achten.
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Max Schmachtenberg
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