Resilienz | | Nr. 241/24
Landesverfassung und Landesverfassungsgericht müssen krisenfest werden!
Der verfassungspolitische Sprecher, Dr. Hermann Junghans, begrüßt die heute vorgestellten Vorschläge zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts. Die Union hat heute zusammen mit den Ampel-Fraktionen im Bund Punkte zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts vorgestellt. Auch in Schleswig-Holstein wird über die Stärkung des Landesverfassungsgerichts nachgedacht.
„Auch wenn in Schleswig-Holstein derzeit keine Gefahren durch links- oder rechtspopulistische Fraktionen drohen, die Minderheitenrechte missbrauchen könnten, sind wir vorsichtig“, so Junghans.
Die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht ist bisher noch einfachgesetzlich und zudem noch nicht im Grundgesetz geregelt. Dagegen ist die Wahl der Richter zum Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein bereits durch die Landesverfassung festgelegt, die für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit festlegt. Allerdings sieht die Landesverfassung beispielsweise in Artikel 51 Absatz 5 nach wie vor vor, dass einfachgesetzlich geregelt wird, in welchen Fällen Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts Gesetzeskraft erhalten. Hierzu Junghans: „Wir müssen darüber nachdenken, ob beispielsweise nicht auch dieser Passus durch die Verfassung geregelt werden sollte.“
„Bei allen Entscheidungen, die zukünftig mit Zweidrittelmehrheit getroffen werden sollen, muss man allerdings auch bedenken, dass es dadurch schwerer fallen wird, auch für sinnvolle Reformen die entsprechenden Mehrheiten zu finden. Gleiches gilt für die Einräumung von Minderheitenrechten für kleinere Fraktionen. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass zukünftig Fraktionen die Verfahren zur Besetzung des Landesverfassungsgerichts blockieren, so wie es in Thüringen zu beobachten ist“, so Junghans abschließend.
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Max Schmachtenberg
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