Sozialer Wohnungsbau | | Nr. 380/22
Landesregierung sichert sozialen Wohnungsbau – über eine Milliarde Euro bis 2026
Die Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges - allen voran die steigenden Rohstoffpreise, die Inflation sowie die steigenden Zinsen - sorgen aktuell für große Planungsunsicherheit für viele zukünftige und laufende Bauprojekte. Darunter leidet insbesondere auch der soziale Wohnungsbau. Um den sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein abzusichern, hat die Landesregierung die Neuaufstellung der Sozialen Wohnraumförderung für 2023-2026 auf den Weg gebracht. Insgesamt stehen so für den Bau und die Sanierung von bezahlbarem Wohnraum bis 2026 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung.
Dazu äußert sich der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Michel Deckmann: „Die Neuaufstellung der Sozialen Wohnraumförderung ist ein wichtiger Schritt, damit der soziale Wohnungsbau bei uns im Land nicht zum Erliegen kommt. Die Erhöhung des möglichen Zuschusses auf dem ersten Förderweg auf bis zu 1.500 Euro ist richtig und wichtig. In einem nächsten Schritt muss jetzt analysiert werden, wie Wohnungsbau und -sanierungen langfristig bezahlbar bleiben können. Dabei müssen auch die aktuell sehr hohen gesetzlichen Hürden und Baustandards schonungslos geprüft werden. Mehr Flexibilität beim Bauen ist, neben der Förderung, das Gebot der Stunde.
Neben der Anhebung der möglichen Zuschüsse auf dem ersten und zweiten Förderweg hat die Landesregierung auch eine Neugestaltung der Regionalstufen vorgenommen, die zur Stärkung der Förderung insgesamt beiträgt. Durch diese Neugestaltung ermöglicht die Landesregierung eine stärkere Förderung von sozialem Wohnraum in Ballungsgebieten und in den touristischen Küstenregionen.
Deckmann abschließend: „Mit der Neuaufstellung der Sozialen Wohnraumförderung setzt das Innenministerium sein starkes Engagement im Bereich des sozialen Wohnungsbaus fort und gibt dem Bausektor wieder mehr Perspektive in dynamischen Zeiten.“
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Max Schmachtenberg
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