| Nr. 021/14
Landesregierung benachteiligt Berufsfeuerwehrleute
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, hat der Landesregierung angesichts der Nichtberücksichtigung der Feuerwehrbeamten in der Landesverordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen eine Benachteiligung der Berufsfeuerwehrleute vorgeworfen:
„Für diese Benachteiligung der Feuerwehrleute konnte die Landesregierung auch heute im Ausschuss keinen sachlichen Grund nennen. Selbstverständlich arbeiten die Berufsfeuerwehren im Schichtbetrieb und leisten Dienst zu ungünstigen Zeiten“, erklärte Nicolaisen heute (15. Januar 2014).
Der einzige Grund für die Nichtberücksichtigung sei die Befürchtung der Landesregierung, eine möglicherweise entstehende Konnexität tragen zu müssen. Nicolaisen forderte die Landesregierung auf, eine schnelle Lösung im Sinne der Feuerwehrbeamten zu schaffen.
„Unsere Feuerwehrleute leisten häufig unter Einsatz ihres Lebens zu ungünstigen Zeiten im Schichtbetrieb ihren Dienst. Diese von der Landesregierung zu verantwortende Benachteilung ist ungerecht.“
Zu dem Thema hat Petra Nicolaisen auch eine Kleine Anfrage gestellt:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1400/drucksache-18-1426.pdf
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Max Schmachtenberg
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