| Nr. 053/07

Landesnaturschutzgesetz auf gutem Weg

Im Koalitionsausschuss konnte heute auf dem Kompromisswege eine Einigung über Änderungsanträge erzielt werden, die von CDU und SPD nach einer Anhörung im Agrar- und Umweltausschuss gestellt werden sollen. Der Gesetzentwurf wurde am 13. Oktober 2006 in erster Lesung an den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages zur weiteren Beratung überwiesen. Die Gesetzesnovelle soll einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Das neue Gesetz soll nur noch mit 76 statt wie bisher 103 Paragraphen auskommen. Verabredungsgemäß wird der Gesetzentwurf in der Februar-Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages in abschließender zweiter Lesung verabschiedet.

Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Bernstein, zeigte sich nach der Sitzung mit den erzielten Ergebnissen zufrieden: „Einige der hauptsächlichen Ergänzungen des Gesetzentwurfes beziehen sich auf die ausdrückliche Regelung des Horstschutzes, u.a. für den Seeadler, für die sich die CDU eingesetzt hatte. Ebenso konnte der Vorrang des Vertragsnaturschutzes festgeschrieben werden.“

„Mit diesem Landesnaturschutzgesetz schaffen wir die Grundlage dafür, das hohe Niveau des Naturschutzes in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Menschen, auch unter den knappen finanziellen Rahmenbedingungen der nächsten Jahre, zu erhalten und angemessen weiter auszubauen. Ich erwarte, dass die Stärkung von Eigentumsrechten und der Vorrang für Vertragsnaturschutz dazu führen werden, dass die Bereitschaft der Menschen - insbesondere der Eigentümer - wieder steigt, aktiv und kreativ Naturschutz auf ihren Flächen zu gestalten“, kommentierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Herlich Marie Todsen-Reese die Ergebnisse des Koalitionsausschusses.

Im Kern sollen:

- Durch effektivere Verfahrenswege und dem Abbau von unnötiger Bürokratie sollen bei zugleich weiterhin hohen Standards im Naturschutz durch den Gesetzentwurf Akzente gesetzt werden. Naturschutz und Naturnutzung werden dadurch in zeitgemäßer Weise optimal miteinander in Einklang gebracht.

- Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden, zum Beispiel durch die Einführung von Fristen, nach deren Ablauf Anträge grundsätzlich als vollständig gelten bzw. die Genehmigung als erteilt gilt.

- Der Vertragsnaturschutz soll ausgeweitet werden. Naturschutzbehörden sollen künftig vorrangig prüfen, ob durch vertragliche Regelungen statt ordnungsrechtlicher Maßnahmen der gleiche Schutz erreicht werden kann.

- Der Ausbau des so genannten Öko-Kontos ist vorgesehen. Auf diesem können Naturschutzmaßnahmen gutgeschrieben werden. Bei Eingriffen kann das „Guthaben“ in Anspruch genommen werden oder auch weiter veräußert werden.

- Darüber hinaus vorgesehene Planungsebenen abgebaut und Verfahren vereinfacht werden. Hierzu sollen Grünordnungs- und Landschaftsrahmenpläne abgeschafft werden. In der Praxis bedeutet dies, Anträge gelten automatisch nach drei Monaten als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nicht vorher ausdrücklich anders entscheidet.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern