Wohngeld | | Nr. 02/23
Land unterstützt Kommunen bei Umsetzung der Wohngeldreform
Seit dem 1. Januar 2023 ist die vom Bundestag beschlossene Reform des Wohngelds in Kraft. Mit der Reform wird nicht nur der mögliche Auszahlungsbetrag für das Wohngeld erhöht, sondern auch die Zahl der Antragsberechtigten wird angehoben.
„Die Reform des Wohngelds ist eine wichtige Unterstützung für die Menschen im ganzen Land, um in Zeiten immer weiter steigender Preise Unterstützung zu bieten“, so der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Michel Deckmann. „Gleichzeitig bedeutet dieser enorme Anstieg an Antragsberechtigten aber auch eine deutliche Mehrbelastung der Wohngeldbehörden im Land. Daher ist es richtig und notwendig, dass die Landesregierung in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit den Ämtern, Städten und Gemeinden zusammengearbeitet hat, um eine möglichst reibungslose Bearbeitung der zusätzlichen Anträge gewährleisten zu können. Ein ganz besonderer Dank gilt dabei auch den Kommunen, die zusätzliches Personal für die Antragsbearbeitung bereitgestellt haben“, so Deckmann weiter.
Das Innenministerium hat in den vergangenen Wochen die Wohngeldbehörden nicht nur fachlich beraten. Gemeinsam mit Dataport haben das Land und die Kommunen zum 1. Januar 2023 die Möglichkeit geschaffen, dass Wohngeldanträge online gestellt werden können. Dafür ist das Portal „Wohngeld Online“ freigeschaltet worden. Aktuell nehmen rund 50 Prozent der Kommunen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit des Online-Portals wahr. Die Landesregierung wirbt aber dafür, dass sich zeitnah weitere Kommunen dem Dienst anschließen. Bei einer Steigerung der möglichen Antragsberechtigten von 28.000 auf ca. 76.000 in Schleswig-Holstein entlastet die Möglichkeit der Antragstellung über das neue Online-Portal sowohl die Wohngeldbehörden als auch die Bürgerinnen und Bürger. Diese sparen sich dadurch den Weg zu den Behörden und mögliche Wartezeit vor Ort. Sollten bei der digitalen Antragstellung Fragen aufkommen, hat die Landesregierung eine kostenlose Hotline für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, damit sie schnellstmöglich Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge bekommen.
Neben der Unterstützung der Wohngeldbehörden leistet das Land auch finanziell seinen Beitrag zur Wohngeldreform. Die Kosten für das Wohngeld werden hälftig zwischen dem Bund und den jeweiligen Bundesländern geteilt. Es wird erwartet, dass sich der durchschnittliche Auszahlungsbetrag von 180 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht. Bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Zahl der Antragsberechtigten ist also ein deutlicher finanzieller Mehraufwand für das Wohngeld im Landeshaushalt zu erwarten. „Die Landesregierung kommt ihrer finanziellen Verantwortung beim Wohngeld nach und sorgt so für die dringend benötigte Entlastung im Bereich Wohnen“, so Michel Deckmann.
Deckmann abschließend: „Das Land unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung der Wohngeldreform nach besten Möglichkeiten. Jetzt sind die antragsberechtigten Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihre Anträge zu stellen. Sie sollten nicht zögern ihre Anträge zu stellen, auch wenn es bei der Bearbeitung aktuell länger dauern kann. Das Wohngeld wird auch rückwirkend ab Monat der Antragstellung gezahlt.“
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Max Schmachtenberg
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