§13b BauGB | | Nr. 281/23
Land reagiert schnell – Bauherren und Kommunen werden nicht allein gelassen
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu §13b BauGB, welcher die Planung von kleinen Baugebieten im Außenbereich beschleunigt hat, wurden Bauherren und Kommunen in ganz Deutschland stark verunsichert. In ihrer Pressemitteilung vom 18. Juli 2023 haben die Richter zur mündlichen Urteilsbegründung dargelegt, dass die bisherige Bundesgesetzgebung, welche die Planung von kleinen Baugebieten im Außenbereich beschleunigt hatte, dem europäischen Recht widersprochen hat. Für die Menschen, welche in einem dadurch betroffenen Gebiet eine Baugenehmigung erhalten hatten oder noch erhalten wollen, hat nach diesem Urteil eine Zeit der Unsicherheit begonnen. Insbesondere fragen sich Bauherrinnen und Bauherren, ob Ihre Baugenehmigung noch Bestand haben wird.
Um in diesen Fällen bestmöglich Klarheit zu schaffen, hat unser Innenministerium in Abstimmung mit Bund und Ländern am 6. September 2023 vorläufige Handlungsempfehlungen veröffentlicht. So sollen gemäß diesen Empfehlungen bereits erteilte Baugenehmigungen nicht wieder zurückgenommen werden.
Dazu der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, Michel Deckmann: „Das ist eine hervorragende Nachricht für die Menschen im Land. Das Innenministerium hat in Abstimmung mit Bund und Ländern schnell reagiert und den Zustand der Unsicherheit vorläufig beendet.“
Die Europarechtswidrigkeit des vom Bund zu verantwortenden §13b BauGB wurde damit begründet, dass dieser ermöglichte, auf kleinen Baugebieten auf umfassende Planungen - einschließlich sogenannter Umweltverträglichkeitsprüfungen - zu verzichten. Die Begründung dieses Urteils steht gegenwärtig noch aus. Ohne die vorläufigen Handlungsempfehlungen des Innenministeriums würde bis dahin weitgehende Unklarheit herrschen, wie mit der aktuellen Situation umgegangen werden muss.
„Ich halte es für äußerst kritisch, dass europäisches Recht durch diese Entscheidung mal wieder als größtes Hindernis für den Bürokratieabbau erscheint. Die Planungsbeschleunigung des § 13b BauGB wurde in der Praxis gut angenommen und hat sich als vernünftiges Instrument bewährt. Auf europäischer Ebene muss das Übermaß an Bürokratie für Bauvorhaben dringend abgebaut werden“, so der Landtagsabgeordnete Deckmann abschließend.
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Max Schmachtenberg
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