| Nr. 399/07
Ladenöffnungszeitengesetz durch Erlass konkretisieren
Angesichts der aktuellen Debatte über die Auslegung des Ladenöffnungszeitengesetzes hat sich der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen, für einen ergänzenden Erlass der Landesregierung ausgesprochen.
In der Beratung über das Ladenöffnungszeitengesetz habe die CDU-Landtagsfraktion deutlich gemacht, dass die Sonntagsruhe ein hohes Gut darstelle, und Sonntagsöffnungen daher die Ausnahme sein sollten. Gerade mit Blick auf die überzeugenden Argumente der Kirchen sei die Regelung des alten Ladenschlussgesetzes übernommen worden, wonach die Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen und dies auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden kann. Mit dem neuen Ladenöffnungszeitengesetz habe es also keine Ausweitung der Sonntagsöffnungen gegeben.
Der nach dem Gesetz vorgeschriebene besondere Anlass für Sonntagsöffnungen bedeute in der Abwägung mit den Interessen der Kirchen aber auch, dass hierfür ein hoher Maßstab angelegt werden müsse. „Wir schlagen daher einen ergänzenden Erlass der Landesregierung vor, um die nötige Rechtssicherheit bei Sonntagsöffnungen und damit eine zahlenmäßige Begrenzung sicher zu stellen.“ Callsen kündigte diesbezügliche Gespräche mit dem Koalitionspartner an.
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Max Schmachtenberg
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