UKSH | | Nr. 394/19neu
KORREKTUR! Neue Ära in der Arbeit des UKSH eingeläutet
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
das, was wir heute hier diskutieren und was die Landesregierung gestern mit dem Zukunftspakt für das UKSH vorgestellt hat, das ist der erste ganzheitliche Lösungsansatz für unser Universitätsklinikum überhaupt.
Seit der Gründung des UKSH im Jahr 2003 waren im Grunde genommen alle ergriffenen Maßnahmen bloßes Stückwerk. Es hat an einem geschlossenen Gesamtkonzept gefehlt, mit dem die Herausforderungen des UKSH im laufenden Betrieb, bei Investitionen und Finanzierung im Zusammenhang betrachtet und über die Zeitschiene abgebildet wurden.
Mit dem Zukunftspakt UKSH holen wir dieses Versäumnis jetzt nach! Statt Einzelmaßnahmen kommt nun der große Wurf. Für alle Beteiligten, für den Vorstand des UKSH, für die über 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für die Politik selbst sorgt der Zukunftspakt für Klarheit und Berechenbarkeit nicht nur für die nächsten Jahre, sondern weit darüber hinaus. Die Unterzeichnung des Zukunftspaktes wird deshalb eine neue Ära in der Arbeit des UKSH einläuten!
Meine Damen und Herren, wenn ich von Stückwerk und Einzelmaßnahmen gesprochen habe, dann will ich damit nicht die Richtigkeit der jeweiligen Entscheidungen anzweifeln. Allein, sie griffen jeweils zu kurz und haben deshalb die Problematik nie grundlegend beseitigt.
Da stand am Anfang zur rot-grüner Regierungszeit die Fusion der Universitätskliniken Kiel und Lübeck zum UKSH. Man hoffte durch schiere Größe, durch die sich bei einer solchen Fusion ergebenen Synergieeffekte, eine Lösung zu erzielen. Kein grundsätzlich falscher Ansatz, aber es zeigte sich schnell, dass sich allein dadurch die Probleme des UKSH nicht beseitigen lassen. In der Großen Koalition wurde dann versucht, das defizitäre Unternehmen UKSH zu sanieren. Und tatsächlich gingen die Defizite einige Jahre lang kontinuierlich zurück. Aber auch hier wurde deutlich, dass die so erzielten Erfolge nicht nachhaltig genug waren, um das UKSH dauerhaft auf eine solide Basis zu stellen. Zu schwarz-gelber Regierungszeit wurde anschließend das Konzept für die Neubauten der Zentralkliniken an beiden Campi als ÖPP-Projekt beschlossen. Die Umsetzung erfolgte durch die Küstenkoalition und die Fertigstellung konnten wir vor wenigen Wochen in Kiel und letzte Woche in Lübeck feiern.
Ein Anlass zur Freude und ohne Frage ein Quantensprung für das UKSH. Diese größte Baumaßnahme des Landes war geradezu alternativlos für den zukünftigen Betrieb des UKSH. Einmal mehr hat eine Öffentlich-Private-Partnerschaft unter Beweis gestellt, wie erfolgreich solche Großprojekte realisiert werden können. Auch dieses Bauvorhaben hat aber nur einen Teil der erforderlichen Investitionen abgedeckt. Der im Vorfeld mit dem baulichen Masterplan ermittelte Gesamtbedarf ging weiter darüber hinaus. Das Land ist seinen diesbezüglichen Investitionsverpflichtungen aber entweder gar nicht oder nur unzureichend nachgekommen. Laufende Defizite und fehlende Investitionen des Landes führten zu einer immer weiter steigenden Verschuldung des UKSH. Um dieser Entwicklung zu begegnen, wurde in der letzten Wahlperiode eine Teilentschuldung des UKSH vereinbart. Mit der Umwandlung von 100 Mio. Bankkrediten in zinslose Landesdarlehen sorgen CDU, Grüne und FDP in der laufenden Wahlperiode für eine Zinsentlastung des UKSH. Aber eine Teilentschuldung ist - wie der Name schon sagt - eben auch keine vollständige Problemlösung.
Deshalb meine Damen und Herren, gehen wir die Herausforderungen mit dem Zukunftspakt UKSH jetzt grundlegend und umfassend an:
Alle Investitionsbedarfe liegen jetzt auf dem Tisch. Sie machen mit rund 700 Mio. Euro mehr aus, als das ÖPP-Projekt für die beiden Zentralkliniken zusammen. Über rund 400 Mio. Euro davon haben sich UKSH und Landesregierung bereits jetzt verständigt. Dabei ist klar, diese Investitionen werden vollständig durch das Land finanziert: 250 Mio. Euro davon sind bereits in der Finanzplanung berücksichtigt, weitere 150 Mio. Euro werden durch das UKSH zunächst vorfinanziert und ab dem Jahr 2026 in Tranchen von 25 Mio. Euro jährlich durch das Land beglichen.
Neben diesem Investitionspaket entschulden wir das UKSH von den Krediten, die es in der Vergangenheit und aktuell aufgenommen hat, um damit fehlende Landesinvestitionen zu kompensieren. Schulden in Höhe von 341 Mio. Euro werden deshalb bis zum Jahr 2022 durch das Land übernommen. Außerdem verzichtet das Land auf den ursprünglich geplanten Eigenanteil von 40 Mio. Euro des UKSH an den Baumaßnahmen für Forschung und Lehre, so dass diese Investitionen ebenfalls vollständig durch das Land finanziert werden.
Mit dem Zukunftspakt UKSH regeln wir aber nicht nur den aktuellen Investitionsbedarf, sondern wir sorgen auch dafür, dass das UKSH zukünftig in der Lage ist, seinem laufenden Investitionsbedarf nachzukommen. Zu diesem Zweck wird der Investitionszuschuss des Landes zwischen 2025 und 2028 schrittweise auf 50 Mio. Euro jährlich aufgestockt.
Meine Damen und Herren, ein Investitionspaket zwischen 400 und 700 Millionen Euro, die Entschuldung des UKSH von Investitionskrediten aus der Vergangenheit im Volumen von 341 Mio. Euro und Planungssicherheit durch die langfristig auf 50 Mio. Euro jährlich ansteigenden Investitionszuschüsse: Das sind die drei wesentlichen Säulen des Zukunftspaktes UKSH. Das Land wird damit seiner Verantwortung für das UKSH zukünftig in vollem Umfang gerecht.
Zu einem Pakt gehört aber auch dazu, dass natürlich auch von Seiten des UKSH die gemachten Zusagen erfüllt werden. Das heißt Zins und Tilgung für das ÖPP-Projekt müssen wie vereinbart vom UKSH als Effizienzrendite erwirtschaftet werden. Und das UKSH trägt auch die Verantwortung dafür, dass mit den gesetzten Rahmenbedingungen zukünftig positive Jahresergebnisse erwirtschaftet werden. Spätestens nach dem Auslaufen des ÖPP-Projektes wird dadurch ermöglicht, die in der Vergangenheit entstandenen Bilanzverluste zurückzuführen.
Die dafür notwendigen Anstrengungen des UKSH dürfen gemäß des Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2016 nicht zu Lasten des Personals gehen. Die Arbeitsverdichtung darf sich gegenüber dem bisherigen Konzept somit nicht weiter erhöhen. Deshalb freut es mich, dass sich das UKSH mit diesem Vertrag auch dazu verpflichtet, das schwedische Arbeitszeitmodell „3 Tage arbeiten – 3 Tage frei“ zu erproben und zu finanzieren. Auch diese Zusage ist ein elementarer Bestandteil des Zukunftspakts, denn auch daran macht sich die Ganzheitlichkeit der Vorgehensweise und die Berücksichtigung aller Aspekte in einem Gesamtkonzept bemerkbar.
Dass wir diesen Zukunftspakt nun zusammen schnüren, Landesregierung, Parlament und UKSH, Koalition wie Opposition, das ist die weitere ganz große Besonderheit dieser Vereinbarung. Auch das hat es in der Vergangenheit in dieser Klarheit und Verbindlichkeit so noch nicht gegeben, obwohl wir schon oft über Parteigrenzen an einem Strang gezogen haben, wenn es um die Interessen des einzigen Maximalversorgers des Landes gegangen ist.
Mein Dank gilt deshalb der Landesregierung, dem UKSH und der Opposition gleichermaßen: Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Erstellung dieses Zukunftspaktes mitgewirkt haben, gilt mein Dank für die geleistete Arbeit. Das war kein leichter Job in den letzten Monaten, aber das Ergebnis belohnt - glaube ich - alle Beteiligten für ihren Einsatz. Der Opposition möchte ich insbesondere dafür danken, dass sie mit ihrer Unterstützung die langfristige Planungssicherheit des Zukunftspaktes gewährleistet. Die Vereinbarung wird damit weitgehend unabhängig von künftigen Regierungsbildungen und das ist genau die Zuverlässigkeit, die das UKSH für seine erfolgreiche Arbeit braucht.
Mit dem Zukunftspakt UKSH stellen wir einmal mehr unter Beweis, dass sich diese Koalition und diese Landesregierung nicht im politischen Klein-Klein verliert. Wir lösen die Probleme des Landes und machen Schleswig-Holstein fit für die Zukunft.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel