| Nr. 409/12
Koalitionsvertrag oder norddeutsche Zusammenarbeit - was gilt, Herr Meyer?
Angesichts der heutigen (24. September 2012) Tagung der norddeutschen Wirtschafts- und Verkehrsminister hat CDU-Verkehrsexperte Hans-Jörn Arp darauf hingewiesen, dass die im Koalitionsvertrag festgelegten verkehrspolitischen Vereinbarungen der Dänen-Ampel gegen die Vereinbarungen der norddeutschen Länder zur Verkehrspolitik verstoßen:
„Verkehrsminister Meyer wird seinen norddeutschen Kollegen heute einiges zu erklären haben. Denn die neue Landesregierung verabschiedet sich insbesondere mit ihren Plänen zur A-20 aus bestehenden Vereinbarungen“, erklärte Arp in Kiel.
Die entscheidende Frage sei deshalb, ob der Koalitionsvertrag der Dänen-Ampel gelte, oder das Ziel, gemeinsame norddeutsche Interessen in der Verkehrspolitik zu vertreten. Nicht zuletzt der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister habe gestern in Hamburg noch einmal seine Sorgen über die A-20 Pläne der Dänen-Ampel zum Ausdruck gebracht.
„Es geht bei der A-20 um ein Projekt europäischer Dimension, das nicht in einem schleswig-holsteinischen Kreisverkehr enden darf“, so Arp.
Die Dänen-Ampel habe die in der so genannten „Ahrensburger Liste“ aufgenommenen Vereinbarungen der norddeutschen Länder mit ihrem Koalitionsvertrag einseitig und ohne vorherige Rücksprache mit den anderen Ländern aufgekündigt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der im Norden vordringlich zu realisierenden Verkehrsprojekte. Auf diese hatten sich die fünf Küstenländer im September 2008 geeinigt. Daraufhin wurden die überwiegend hafenrelevanten Vorhaben in das 2009 von der Bundesregierung verabschiedete Nationale Hafenkonzept aufgenommen.
Arp: „Das zeigt, was möglich ist, wenn die norddeutschen Bundesländer ihre Interessen abstimmen und gemeinsam vertreten. Und das zeigt, wie kurzsichtig SPD, Grüne und SSW ihren Koalitionsvertrag ausgehandelt haben.“
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Max Schmachtenberg
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