| Nr. 041/07

Keine neuen bürokratischen Hürden aufbauen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Erbschaftssteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Sauter:

„Im Grundsatz ist das Urteil zu begrüßen, denn es sorgt durch die Vereinheitlichung für eine neue Transparenz. Allerdings muss der Gesetzgeber bei der neuen Regelung bis Ende 2008 darauf achten, keine neuen bürokratischen Hürden aufzubauen“.

Das Urteil sei keine Überraschung, denn die Steuerberater hätten erwartet, dass die geltende Regelung vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben würde. Das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber angewiesen, die Wertermittlung der einzelnen Gruppen von Vermögensgegenständen zu vereinheitlichen. Dies sei ausdrücklich keine Aufforderung, die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu erhöhen. „Das ist auch gut so und das wäre ein negatives Signal für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Deutschland gewesen“, so Sauter.

Bei der Neuregelung sei zu beachten, dass der Betriebsübergang im Rahmen der Erbschaft bei der mittelständischen Wirtschaft steuerlich begünstigt wird. „Ansonsten stellt sich für viele Betriebe beim Übergang auf die nächste Generation die Existenzfrage. Dies würde die Arbeitsplätze massiv gefährden. Arbeitsplätze müssen immer Vorrang vor Steuereinnahmen des Staates haben“, so Sauter abschließend.

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