| Nr. 195/12
Keine Beschränkung für Parlaments-Initiaven
„Auch die Abgeordneten arbeiten bis zum Ende der Wahlperiode engagiert. Das von der Landesregierung vorgelegte Konnexitätsausführungsgesetz ermöglicht den Kommunen mehr Klarheit über die Kosten von Landesgesetzen und wird mit einer Änderung verabschiedet werden“, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, zu dem vom Innen- und Rechtsausschuss des Landtags einvernehmlich – bei Enthaltung von DIE LINKE – gebilligten sog. „Konnexitätsausführungsgesetz“ (Ds 17/2150).
„Bei dem Gesetz geht es darum“, so Kalinka, „dass ein neues Kostenfolgeabschätzungsverfahren für Landesgesetze etabliert wird. In diesem ermittelt die Landesregierung für ihre Gesetz- und Verordnungsentwürfe gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, welche Mehrbelastungen für die Kommunen entstehen.“ Art. 49 Abs. 2 der Landesverfassung verpflichte das Land bei Mehrbelastungen nämlich zu einem finanziellen Ausgleich.
Eine wichtige Änderung an dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sei, dass Gesetzentwürfe von einzelnen Abgeordneten oder Fraktionen auch weiterhin frei und ohne Prüfung eingebracht werden könnten. Hier werde es dabei bleiben, dass die kommunalen Spitzenverbände ihre Auffassung in den Ausschussanhörungen äußern.
Kalinka: „Hinter den Abgeordneten steht kein großer Verwaltungsapparat, der – wie die Landesregierung – ein so umfassendes Prüfverfahren leisten kann. Und es darf auch kein Abgeordneter in seinem Initiativrecht beschränkt werden oder gezwungen sein, seine Gesetze und Ideen – zuerst oder später – Anderen zur Begutachtung vorzulegen. Wir wollen nicht mehr Verwaltung im Parlament aufbauen. Es bleibt dabei, dass die letzte Einschätzung über Finanzfragen das Parlament behält.“
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Max Schmachtenberg
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