AfD | | Nr. 397/18
Kein Platz für rechtsextremes Gedankengut im Landtag
CDU-Fraktionsvorsitzender Tobias Koch zum angekündigten Fraktionsausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Landtagsfraktion:
Zu der Ankündigung der AfD-Fraktion, die Abgeordnete und AfD-Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Landtagsfraktion auszuschließen, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Tobias Koch heute (29.11.2018):
„Für rechtsextremes Gedankengut und die Relativierung der NS-Verbrechen ist im Landtag kein Platz. Der angekündigte Fraktionsausschluss ist längst überfällig und muss konsequenterweise auch mit einem Parteiausschlussverfahren einhergehen.“
Dieses hätte bereits nach den unsäglichen Äußerungen von Frau von Sayn-Wittgenstein zu den Vorkommnissen in Chemnitz erfolgen müssen. Damals habe sich die AfD-Fraktion jedoch geschlossen hinter Frau von Sayn-Wittgenstein gestellt. AfD-Fraktionsvorsitzender Jörg Nobis sei damals sogar so weit gegangen zu behaupten, dass „Frau von Sayn-Wittgenstein zu Chemnitz nichts gesagt hat, was falsch wäre“ (Plenarprotokoll vom 05.09.2018, Seite 2592).
„Die AfD-Landtagsfraktion muss sich vorwerfen lassen, rechtsextremes Gedankengut in ihren Reihen geduldet und solange gedeckt zu haben, bis der öffentliche Nachweis für die Verbindung zu Holocaust-Leugnern und Rechtsradikalen erbracht worden ist. Mit diesem Verhalten hat sich die AfD insgesamt für die Teilnahme am demokratischen Prozess disqualifiziert“, so Koch.
Der Ausschluss von Frau von Sayn-Wittgenstein ändere deshalb nichts daran, dass für die CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag jegliche Zusammenarbeit mit der AfD vollkommen ausgeschlossen sei.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel