Dieselskandal | | Nr. 297/17
Kein Ablaufdatum für Verbrennungsmotoren
Lukas Kilian, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, sprach heute (20.09.2017) zum Thema „Verbraucherschutz im Diesel-Skandal und Bestandsgarantie für Diesel- und Benzinfahrzeuge“:
„Der Diesel Skandal bewegt die Republik, heute haben alle Fraktionen bis auf die SSW Fraktion Anträge zu diesem Thema vorgelegt. Der Antrag der AfD ist inhaltlich falsch und bringt Schleswig-Holstein nicht voran.
Fast in jeder Talkshow, die von der AfD-Frontfrau nicht vorzeitig verlassen wird, behauptet diese, dass unsere NOx Grenzwerte von Öko-Ideologen aufgedrängt worden seien. Es heißt auch in ihrem Antrag, dass die NOx Grenzwerte am Arbeitsplatz um das 24-fache höher sein dürften als auf der Straße.
Sie behaupten: 950 Mikrogramm/m³ seien am Arbeitsplatz zulässig, im Straßenverkehr aber nur 40 Mikrogramm/m³. Durch ständige Wiederholung wird etwas Falsches nicht richtig. Die Arbeitsplatzkonzentration liegt vielmehr bei 60 Mikrogramm/m³, ein Wert, der auf volljährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezieht. Der von der AfD vorgetragene Wert ist ein Grenzwert aus der Gefahrenstoffverordnung und gilt nur für einzelne ausgewählte Berufe. Wie Stahlkocher oder Schweißer. Bei Piloten ist der Wert der maximalen Strahlung auch um das 20-fache höher als für die Allgemeinheit. Die Argumentation der AfD baut daher auf einer Ausnahmeregelung auf, ist unredlich und falsch.
Es ist ebenso falsch, dem Verbrennungsmotor ein Ablaufdatum zu verpassen. Wir legen stattdessen Grenzwerte fest, setzen der Industrie anspruchsvolle Ziele und werden diese intensiv kontrollieren. Auch werden wir unsere Position als Energiewendeland nutzen, um Anreize zu schaffen für die nächste Generation von Mobilität, die aus Schleswig-Holstein kommt.
Pauschale Fahrverbote müssen vehement verhindert werden. Über eine Muster-Feststellungsklage lässt sich hingegen reden. Die Verknüpfung vom Dieselskandal mit der Muster-Feststellungsklage ist aber unredlich, da der Entwurf von Minister Maas erst 2018 in Kraft treten soll. Ein Verbandsklagerecht nimmt gerade dem Verbraucher das Verfahren aus der Hand. Das ist absoluter Unsinn und muss daher angepasst werden.“
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Max Schmachtenberg
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