Tim Brockmann, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, nahm heute (19.12.2017) Stellung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die bisherige Vergabe der Studienplätze in Humanmedizin sei verfassungswidrig:
„Eine Neuregelung der Zulassungsbedingungen für Medizinfächer ist dringend erforderlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zwingt nun endlich zum Handeln und zu einer Neuordnung der Bewerbungsverfahren.
Der Numerus Clausus als Steuerelement der Studienplatzvergabe hat sich nicht bewährt. Eine sehr gute Abiturnote kann und darf nicht Hauptargument für die Zulassung zum Studium sein. Jetzt können Alternativen greifen, ob medizinischer Eignungstest oder medizinische Vorbildung. Es wird Zeit, gerechtere Auswahlverfahren auf den Weg zu bringen.“